
Nebenkostenabrechnung: was Vermieter abrechnen dürfen
Nebenkosten müssen im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein — sonst gelten sie als im Nettomietzins inbegriffen. Reparaturen, Versicherungen und Rückstellungen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Verwaltungspauschale maximal drei Prozent. Abrechnungsfrist sechs Monate nach Jahresende. Die vollständige Übersicht zulässiger und unzulässiger Positionen für Schweizer Vermieter.
