Nebenkostenabrechnung Schweiz
Erstellen Sie eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 257a/b) — mit klarer Aufschlüsselung für Ihre Mieter.
Dieser Rechner basiert auf Steuerrecht und Formeln eines anderen Landes. Bitte sehen Sie sich die für Ihr Land verfügbaren Tools an.
Was ist die Nebenkostenabrechnung in der Schweiz?
Nach Art. 257a OR sind Nebenkosten Vergütungen für Leistungen des Vermieters, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Sie dürfen dem Mieter nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Mietvertrag einzeln und ausdrücklich vereinbart wurde — pauschale Klauseln wie «inkl. Nebenkosten» genügen nicht.
Pflichten und Fristen
Der Vermieter muss jährlich abrechnen und die Abrechnung dem Mieter zustellen; Belege sind während der gesamten Mietdauer aufzubewahren und auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Bestreitet der Mieter die Abrechnung, kann er innert 30 Tagen ab Erhalt die paritätische Schlichtungsbehörde anrufen.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Üblicherweise umlagefähig: Heiz- und Warmwasserkosten, Wasser/Abwasser, Hauswartung, Treppenhausreinigung, Lift, Allgemeinstrom und Kehrichtgebühren. Heiz- und Warmwasser werden bei Mehrfamilienhäusern in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet (VHKA); übrige Kosten meist nach Wohnfläche oder Wohneinheiten gemäss vertraglicher Vereinbarung.
So vereinfacht SmartLandlord die Abrechnung
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Der Online-Rechner ist ein kostenloser Service für Vermieter und kann ohne Anmeldung getestet werden.