OR 257a/b
Aktualisiert: April 2026

Nebenkostenabrechnung Schweiz

Erstellen Sie eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 257a/b) — mit klarer Aufschlüsselung für Ihre Mieter.

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Wie es funktioniert

In 4 Schritten zur versandfertigen Nebenkostenabrechnung

SmartLandlord führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung — von den Grunddaten bis zur PDF-Ausgabe je Mieter. Kein Excel. Keine fehlenden Kostenpositionen.

1
Grunddaten
Immobilie und Abrechnungszeitraum wählen, Gebäudedaten eingeben.
  • Immobilie auswählen
  • Abrechnungszeitraum (01.01.–31.12.)
  • Gesamtfläche in m² + Einheiten
  • Anzahl Personen für Umlage
2
Kostenpositionen
Alle 16 BetrKV-Positionen eingeben — per Schnelleingabe oder Einzelposition mit Belegnummer.
  • Schnelleingabe: alle 16 auf einmal
  • Einzelposition: Belegnr. + Datum
  • Verteilerschlüssel automatisch
  • Gesamtkosten in Echtzeit
3
Berechnung
Automatische Berechnung auf Knopfdruck — oder manuelle Anpassung je Position.
  • Automatisch berechnen
  • Manuell anpassen möglich
  • Umlage nach Fläche / Personen / Verbrauch
  • Anteil je Einheit kalkuliert
4
Prüfen & Ausgabe
Übersicht prüfen, PDF je Mieter herunterladen — versandfertig mit Anschreiben.
  • Gesamtkosten-Übersicht
  • Guthaben / Nachzahlung je Mieter
  • PDF-Abrechnung je Einheit
  • Status: Entwurf → Fertig → Versendet
Mehr als nur Nebenkosten

Ihre nächste Nebenkostenabrechnung in 4 Schritten — statt stundenlangem Excel.

SmartLandlord erstellt BetrKV-konforme Nebenkostenabrechnungen vollautomatisch — mit mieterindividueller Ausgabe, vollständigem Belegnachweis und versandfertiger PDF-Abrechnung.

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Berechnung

Was ist die Nebenkostenabrechnung in der Schweiz?

Nach Art. 257a OR sind Nebenkosten Vergütungen für Leistungen des Vermieters, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Sie dürfen dem Mieter nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Mietvertrag einzeln und ausdrücklich vereinbart wurde — pauschale Klauseln wie «inkl. Nebenkosten» genügen nicht.

Schlüsselzahlen

Pflichten und Fristen

Der Vermieter muss jährlich abrechnen und die Abrechnung dem Mieter zustellen; Belege sind während der gesamten Mietdauer aufzubewahren und auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Bestreitet der Mieter die Abrechnung, kann er innert 30 Tagen ab Erhalt die paritätische Schlichtungsbehörde anrufen.

Markt-Benchmarks

Welche Kosten sind umlagefähig?

Üblicherweise umlagefähig: Heiz- und Warmwasserkosten, Wasser/Abwasser, Hauswartung, Treppenhausreinigung, Lift, Allgemeinstrom und Kehrichtgebühren. Heiz- und Warmwasser werden bei Mehrfamilienhäusern in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet (VHKA); übrige Kosten meist nach Wohnfläche oder Wohneinheiten gemäss vertraglicher Vereinbarung.

Informationen

So vereinfacht SmartLandlord die Abrechnung

SmartLandlord erfasst alle Liegenschaftskosten zentral, ordnet sie automatisch dem korrekten Verteilerschlüssel zu und erzeugt eine vollständige, OR-konforme Abrechnung pro Mieteinheit — inklusive Belegaufstellung, Jahresvergleich und PDF-Export.

Der Online-Rechner ist ein kostenloser Service für Vermieter und kann ohne Anmeldung getestet werden.