
Referenzzinssatz 2026: Was Vermieter jetzt wissen müssen
Referenzzinssatz per März 2026 unverändert bei 1,25 % — aber Altverträge auf Basis von 1,50 % oder mehr sind ein offenes Risiko für Vermieter. Was der Referenzzinssatz bedeutet, wie Erhöhungsbegehren korrekt gestellt werden, welche Fristen und Formulare zwingend sind und wie Vermieter auf Senkungsbegehren reagieren sollten.