Flawil plant Zonen für fünf- und sechsgeschossige Bauten

Wolfgang Staufer2 min read15.09.2026, 00:00vor 14 Stunden
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Flawil plant Zonen für fünf- und sechsgeschossige Bauten

Flawil ermöglicht im Ortszentrum künftig Bauten mit bis zu 24 Metern Höhe – ohne dass daraus Hochhäuser entstehen.

Die Gemeinde Flawil schafft im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision neue Bauzonen, die im Ortszentrum fünf- und sechsgeschossige Gebäude zulassen. Das geht aus dem Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision hervor, der das Zentrum als sogenannte 10-Minuten-Nachbarschaft entwickeln soll.

Konkret sieht die Vorlage zwei neue Zonenkategorien vor: W20 erlaubt eine Gebäudehöhe von 20 Metern, was vier bis fünf Stockwerken entspricht. In der Zone WG24 sind bis zu 24 Meter Höhe möglich, umgerechnet fünf bis sieben Geschosse. Die W20-Zone lässt zusätzlich nicht störendes Gewerbe zu, WG24 ist als Wohn-Gewerbe-Mischzone konzipiert.

Hochhäuser entstehen dadurch nach Definition der Gemeinde nicht. Massgeblich ist das St. Galler Baugesetz, wonach ein Gebäude erst ab 30 Metern Gesamthöhe als Hochhaus gilt. Sowohl W20 als auch WG24 bleiben deutlich darunter.

Besonders im Bereich Bahnhofstrasse und Bahnhofplatz sind laut den Planungsszenarien Bauten mit bis zu 24 Metern vorgesehen. Als Vergleichswert nennt die Gemeinde das bestehende Gebäude «5-Egg» am Bahnhofplatz, das eine Höhe von 16,3 Metern aufweist – die neuen Zonen würden also spürbar höhere Bauten ermöglichen als der heutige Bestand.

Für Erdgeschosse prüft Flawil eine Mindesthöhe von rund 3,5 Metern, damit sich die Flächen flexibel für Wohnen oder Gewerbe nutzen lassen. Ziel der Revision ist eine dichtere Innenentwicklung im Zentrum statt einer Ausdehnung an den Siedlungsrändern.

Rechtlich verbindlich werden die neuen Höhen erst mit dem künftigen Baureglement und den rechtskräftigen Zonenplänen. Für einzelne Parzellen im Zentrum dürften zudem Sondernutzungs- oder Umzonungsverfahren entscheidend sein, die festlegen, was tatsächlich bewilligungsfähig ist.

Was heisst das für Vermieter?

Eigentümer von Liegenschaften im Flawiler Ortszentrum könnten künftig deutlich mehr Geschosse realisieren als heute erlaubt. Das erhöht bei Ersatzneubauten oder Sanierungen die Ausnützungsreserve und damit die Ertragsperspektive einzelner Parzellen. Die Mischzone WG24 eröffnet zudem Spielraum, Wohn- und Gewerbeflächen im selben Gebäude zu kombinieren. Wer im betroffenen Gebiet Grundeigentum hält, sollte die weitere Ausarbeitung des Baureglements und der Zonenpläne im Auge behalten, da erst diese Dokumente die tatsächliche Bewilligungsfähigkeit festlegen.