Bundesrat: Keine zusätzliche Förderung von Wohneigentum

Der Bundesrat lehnt zusätzliche Wohneigentumsförderung ab, weil sie die ohnehin steigenden Immobilienpreise weiter anheizen würde.
Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Bericht „Wohneigentumsförderung: eine Auslegeordnung“ verabschiedet und darin zusätzliche staatliche Fördermassnahmen für Wohneigentum abgelehnt. Begründung: Mehr Förderung würde die Nachfrage und damit die Preise für Eigenheime in der Schweiz weiter nach oben treiben.
Der Bericht hält gleichzeitig fest, dass der Zugang zu Wohneigentum hierzulande schwieriger geworden ist. Der Bundesrat zieht daraus aber nicht den Schluss, gegenzusteuern, sondern warnt vor den Folgen zusätzlicher Anreize für Käuferinnen und Käufer.
Marktdaten stützen diese Einschätzung. Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Transaktionspreise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorjahresquartal jeweils um rund 4,3 Prozent. UBS rechnet für das laufende Jahr mit einem nominalen Preiswachstum von 3,5 bis 4,0 Prozent bei Eigenheimen. Eine grundlegende Trendwende bei den Preisen zeichnet sich laut Marktbeobachtern kurzfristig nicht ab.
Reform der Wohneigentumsbesteuerung bleibt auf Kurs
Unabhängig vom aktuellen Bericht hält der Bundesrat an der Reform der Wohneigentumsbesteuerung fest. Bereits am 1. April 2026 hatte er beschlossen, diese per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Für selbstgenutztes Wohneigentum entfällt dann der Eigenmietwert, im Gegenzug fällt auch der Abzug für Liegenschaftsunterhalt auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden weg. Kantone erhalten die Möglichkeit, zur Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.
Was heisst das für Vermieter?
Die Absage an zusätzliche Wohneigentumsförderung betrifft in erster Linie Käuferinnen und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum, nicht klassische Vermieter. Indirekt bleibt die Lage aber angespannt: Solange die Preise für Eigenheime weiter steigen, wird der Erwerb von Renditeliegenschaften nicht günstiger, und die Renditeerwartungen geraten unter Druck. Wer selbst genutztes Eigentum hält, sollte zudem die Steuerreform 2029 im Blick behalten, weil sie Eigenmietwert und Unterhaltsabzug grundlegend verändert.
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