Deutscher Juristentag: Mietpreisbremse bleibt bestehen

Redaktion2 min read20.09.2026, 00:00vor 14 Stunden
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Deutscher Juristentag: Mietpreisbremse bleibt bestehen

Der Deutsche Juristentag hat die Abschaffung der Mietpreisbremse abgelehnt und damit ein Signal gegen weitere Mietrechts-Deregulierung gesetzt.

Der Deutsche Juristentag hat in Erfurt die Abschaffung der Mietpreisbremse abgelehnt. Ein zur Tagung vorgelegtes Gutachten hatte vorgeschlagen, die Preisbremse und die ortsübliche Vergleichsmiete ersatzlos zu streichen, die Beschlüsse der Tagung, über die am 15. und 19. September 2026 berichtet wurde, folgten diesem Vorschlag jedoch nicht. Stattdessen bekannte sich der Juristentag zum sozialen Mietrecht, teils wurde sogar über schärfere Regeln diskutiert.

Die Mietpreisbremse begrenzt in Deutschland bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei Bestandsmieten darf der Mietzins innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen. Diese Regeln bleiben nach dem aktuellen Beschluss unangetastet.

Zusätzliches Gewicht bekommt die Entscheidung durch das deutsche Bundesverfassungsgericht: Es hatte am 17. Februar 2026 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen und damit deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestätigt. Die aktuelle bundesdeutsche Verlängerung der Regelung läuft bis Ende 2029.

Parallel zur Ablehnung der Abschaffung wird in Deutschland politisch über schärfere Sanktionen diskutiert. Im Gespräch sind Bußgelder für Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstossen, zusätzlich zur bereits geltenden Pflicht, zu viel verlangte Miete zurückzuzahlen.

Für die Schweiz hat der Beschluss keine unmittelbare rechtliche Wirkung, da hier das Obligationenrecht mit Referenzzinssatz und Mieterschutz nach eigenen Regeln funktioniert. Als Trendsignal ist die Entscheidung aus Erfurt für Schweizer Beobachter dennoch bemerkenswert: Auch hierzulande arbeitet das Bundesamt für Wohnungswesen derzeit an Anpassungen im Mietrecht, etwa an einer verpflichtenden Mitteilung des Vormietzinses bei Neuabschluss von Mietverträgen und an einer Pflicht zur Begründung von Mietzinserhöhungen.

Was heisst das für Vermieter?

Für private Vermieter in der Schweiz ändert sich durch den Beschluss des Juristentags rechtlich nichts, das Obligationenrecht bleibt massgeblich. Bemerkenswert ist die Entwicklung dennoch als Hinweis darauf, dass mietrechtlicher Bestandesschutz in Deutschland politisch eher gestärkt als gelockert wird, ein Trend, der auch die Debatte um Referenzzinssatz und Bestandesmieten in der Schweiz indirekt einordnen hilft. Wer Immobilien in beiden Ländern hält oder den regulatorischen Kurs vergleicht, sollte die laufenden Arbeiten des Bundesamts für Wohnungswesen zu Mietzinstransparenz und Begründungspflichten im Blick behalten.