Nachbarschaftsstreit um Bauprojekt endet vor Gericht: Busse

Ein Aargauer Paar bezeichnete den Nachbarn in einer Baubeschwerde als «Flunkerer» und wurde dafür gerichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau ist wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem es den Nachbarn in einer schriftlichen Beschwerde als «Flunkerer» bezeichnet hatte. Das berichtet der Beobachter. Auslöser war ein neues Bauprojekt des Nachbarn, das dem Paar nach einem bereits zuvor ausgetragenen Nachbarschaftsstreit erneut ins Haus flatterte.
Die Baubehörde hatte das Gesuch bewilligt. Statt sich damit abzufinden, reichten die beiden eine Beschwerde beim kantonalen Baudepartement ein – und liessen darin kein gutes Haar am Nachbarn. Im Beschwerdetext warfen sie ihm sinngemäss vor, gelogen oder zumindest die Unwahrheit gesagt zu haben.
Aus der Beschwerde wurde eine Strafanzeige
Der Nachbar liess die Formulierung nicht auf sich sitzen und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Ehrverletzung und leitete ein Strafverfahren ein. Vor Gericht mussten die Verfasser der Beschwerde am Ende eine Geldstrafe zahlen, dazu kamen Verfahrenskosten. In der Summe belief sich die finanzielle Belastung für das Paar auf mehrere Tausend Franken.
Die geplante Baubremse für den Nachbarn blieb derweil aus. Das Bauprojekt selbst war von der Beschwerde nicht betroffen, das Verfahren drehte sich einzig um die Wortwahl im Schreiben. Aus einem gewöhnlichen Nachbarschaftsstreit über ein Bauvorhaben wurde damit ein eigenständiger Straffall.
Wo die rote Linie verläuft
Juristisch macht es einen Unterschied, ob jemand ein Bauvorhaben in der Sache kritisiert oder dem Gegenüber persönliche Unehrlichkeit unterstellt. Wer in einer Einsprache oder Beschwerde schreibt, ein Nachbar habe «gelogen» oder sei ein «Flunkerer», bewegt sich nicht mehr im Bereich der sachlichen Kritik am Projekt, sondern greift die Person direkt an. Genau das kann als Ehrverletzung im Sinne des Strafgesetzbuchs gewertet werden – unabhängig davon, ob die Beschwerde in der Baufrage selbst berechtigt war oder nicht. Ein Nachbarschaftsstreit, der ursprünglich um Baurecht ging, landet so schnell vor Gericht.
Was heisst das für Vermieter?
Wer als Eigentümer oder Vermieter gegen ein Bauprojekt in der Nachbarschaft vorgehen will, sollte sich in Einsprachen und Beschwerden strikt auf die sachlichen Einwände beschränken – Grenzabstände, Lärm, Verschattung, Bausubstanz. Persönliche Vorwürfe an die Adresse des Nachbarn gehören nicht in ein behördliches Schreiben, selbst wenn der Ärger nachvollziehbar ist. Im Zweifel lohnt sich vor dem Absenden ein Blick durch eine Fachperson, denn eine verlorene Ehrverletzungsklage kann teurer werden als das ursprüngliche Bauvorhaben ärgerlich war.
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