Briefporto erhöht 2027: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Die Post erhöht ab 2027 die Preise für A- und B-Post. Für Vermieter steigen damit die Kosten für Mietzinserhöhungen, Kündigungen und amtliche Schreiben.
Briefporto erhöht 2027: Was Vermieter in der Schweiz konkret einplanen müssen
Die Schweizerische Post hat angekündigt, die Tarife für A-Post und B-Post ab 2027 zu erhöhen. Für die meisten Privatpersonen mag das eine Kleinigkeit sein – für Vermieter hingegen hat die Preiserhöhung beim Briefporto 2027 eine unmittelbare finanzielle und rechtliche Dimension. Denn zahlreiche mietrechtlich vorgeschriebene Schreiben müssen zwingend per Einschreiben versendet werden.
Warum das Briefporto 2027 Vermieter direkt betrifft
Im Schweizer Mietrecht gibt es eine klare Vorschrift: Bestimmte Mitteilungen an Mieterinnen und Mieter sind nur dann rechtsgültig, wenn sie per eingeschriebenem Brief zugestellt werden. Das Einschreiben gilt als Nachweis, dass das Dokument tatsächlich versendet und zugestellt wurde – ohne diesen Nachweis riskieren Vermieter, dass eine Kündigung oder Mietzinserhöhung rechtlich unwirksam ist.
Zu den Schreiben, die per Einschreiben verschickt werden müssen, zählen unter anderem:
- Mietzinserhöhungen auf dem amtlichen Formular
- Ordentliche und ausserordentliche Kündigungen
- Ankündigung von Renovationen oder Umbauten mit Mietzinsanpassung
- Anfechtungsmitteilungen und formelle Mahnungen
- Sonstige amtliche Mitteilungen mit Rechtswirkung
Wer mehrere Mietobjekte verwaltet, verschickt pro Jahr schnell Dutzende solcher Einschreiben. Die Preiserhöhung summiert sich dabei je nach Portfoliogrösse auf einen spürbaren Betrag.
Wie stark steigen die Portokosten ab 2027?
Die genauen neuen Tarife für A-Post, B-Post und Einschreiben werden von der Post im Detail kommuniziert. Klar ist: Einschreiben kosten bereits heute deutlich mehr als ein normaler Brief, weil neben dem Grundporto auch die Einschreibgebühr anfällt. Steigen die Basispreise für A- und B-Post, zieht der Einschreibtarif in der Regel proportional mit.
Für Vermieter bedeutet das konkret:
- Einzelne Einschreiben werden je nach neuem Tarif teurer
- Bei grossen Portfolios (10, 20 oder mehr Objekte) summieren sich die Mehrkosten pro Jahr auf mehrere Hundert Franken
- Die Kosten können je nach Mietvertrag und Situation nicht einfach auf Mieter überwälzt werden
Es lohnt sich daher, die neuen Tarife ab 2027 frühzeitig in die Budgetplanung aufzunehmen.
Alternativen zum Einschreiben: Was ist rechtlich möglich?
Eine häufige Frage lautet: Kann man mietrechtlich relevante Schreiben auch digital oder per E-Mail zustellen? Die Antwort ist in der Schweiz aktuell klar: Nein – zumindest nicht ohne explizite schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter, die den digitalen Kanal als rechtsverbindlich festlegt. Und selbst dann bleibt die Rechtslage komplex.
Einige Vermieter nutzen persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung als Alternative zum Einschreiben. Das ist rechtlich möglich, aber praktisch aufwendig – insbesondere bei mehreren Mietobjekten oder wenn Mieter schwer erreichbar sind.
Die sicherste und rechtlich unbestrittene Methode bleibt das eingeschriebene Schreiben via Schweizerische Post. Vermieter sollten deshalb nicht an den Portokosten sparen, sondern diese als notwendige Betriebskosten der Liegenschaftsverwaltung einkalkulieren.
Praktische Tipps für Vermieter ab 2026
Auch wenn die neuen Tarife erst ab 2027 gelten, empfiehlt es sich, bereits jetzt Massnahmen zu ergreifen:
- Budgetplanung aktualisieren: Portokosten für eingeschriebene Briefe im Jahresbudget erhöhen
- Schreiben bündeln: Wenn möglich, mehrere Mitteilungen in einem Einschreiben zusammenfassen
- Fristen im Blick behalten: Rechtzeitig verschicken, damit Fristversäumnisse nicht zu Doppelkosten führen
- Digitale Prozesse prüfen: Dokumentenverwaltung und Vorlagensystem optimieren, um Fehler zu vermeiden
- Neue Tarife ab 2027 notieren: Sobald die Post die definitiven Preise publiziert, diese in das eigene Verwaltungssystem übernehmen
Fazit: Kleine Preiserhöhung, grosse Planungsrelevanz
Die Erhöhung des Briefportos ab 2027 klingt auf den ersten Blick nach einer Nebenmeldung. Für Vermieter in der Schweiz ist sie aber ein relevantes operatives Thema: Wer Mietzinserhöhungen, Kündigungen oder amtliche Mitteilungen verschickt, kommt am eingeschriebenen Brief nicht vorbei – und zahlt ab 2027 dafür mehr. Wer die Mehrkosten jetzt einplant und seine Prozesse optimiert, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidet böse Überraschungen im nächsten Jahresbudget.
SmartLandlord.CH informiert Schweizer Vermieter laufend über rechtliche und finanzielle Entwicklungen rund um die Liegenschaftsverwaltung.
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