Zürich: Stimmvolk verschärft Regeln für neue Hochhäuser

Redaktion2 min read29.09.2026, 00:00vor 14 Stunden
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Zürich: Stimmvolk verschärft Regeln für neue Hochhäuser

Die Stadt Zürich hat am 27. September 2026 strengere Regeln für Hochhäuser beschlossen, die künftige Bauprojekte deutlich einschränken.

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben am 27. September 2026 der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit dem Titel «Hochhäuser» zugestimmt. 62,55 Prozent stimmten für die strengere Variante und lehnten damit den ursprünglichen, weniger restriktiven Vorschlag des Stadtrats ab. Damit gelten für Hochhäuser Zürich künftig deutlich schärfere Regeln als bisher geplant.

Die neue Regelung führt drei Höhenschwellen ein: 40, 60 und 80 Meter. Hochhäuser bis 40 Meter sollen künftig nur noch an wenigen, klar bestimmten Standorten entstehen, vor allem in Quartierzentren. Die bisherigen Zonen für Gebäude in diesem Bereich werden dafür deutlich verkleinert.

Ab 60 Metern braucht es neu zwingend einen vom Gemeinderat genehmigten Gestaltungsplan. Für sämtliche Hochhäuser gilt zudem ein Konkurrenzverfahren. Wird im Rahmen eines Gestaltungsplans eine höhere Ausnützung zugelassen, muss diese vollständig in preisgünstigen Wohnraum fliessen.

Eine weitere Neuerung betrifft das Erdgeschoss: Bei Hochhäusern ab 40 Metern ist die Wohnnutzung im gesamten Erdgeschoss ausgeschlossen. Damit sollen diese Flächen künftig für Gewerbe, Gastronomie oder öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen.

Räumlich verschiebt sich die Hochhausentwicklung. In Altstetten gilt künftig eine Obergrenze von 60 Metern statt bisher 80. Sehr hohe Gebäude sollen sich stärker auf Zürich West und Oerlikon konzentrieren, die beiden Gebiete bleiben damit die zentralen Standorte für Hochhäuser in Zürich. Bei Projekten ab 60 Metern ist zudem eine frühe Einbindung der betroffenen Quartiere vorgeschrieben, ergänzt durch schärfere Anforderungen an Freiraumgestaltung, Stadtklima und Ressourceneffizienz.

Der Stadtrat hatte am 26. Juni 2024 zunächst eine grosszügigere Variante beschlossen, mit breiteren Zonen für Gebäude zwischen 25 und 40 Metern und einer Gestaltungsplanpflicht erst ab 80 Metern. Diesen Gegenvorschlag brachte er am 20. Mai 2026 zur Abstimmung, das Stimmvolk entschied sich jedoch für die strengere Alternative und damit für schärfere Regeln bei künftigen Hochhäusern in Zürich.

Damit die Teilrevision in Kraft treten kann, muss sie noch von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden. Erst danach gilt das neue Regelwerk verbindlich.

Was heisst das für Vermieter?

Wer in Zürich Neubau-, Ersatzbau- oder Arealprojekte mit Hochhauspotenzial plant, muss künftig mit weniger geeigneten Standorten, längeren Bewilligungsverfahren und höheren Vorlaufkosten rechnen. Besonders ab 60 Metern steigt das Projektrisiko durch Gestaltungsplanpflicht und Konkurrenzverfahren spürbar. Bestehende vermietete Liegenschaften sind von der Revision nicht direkt betroffen, relevant wird sie erst bei künftigen Entwicklungsvorhaben.