Dachterrassen-Sanierung: Wer räumt die Pflanzentröge weg?

Redaktion2 min read14.10.2026, 00:00vorgestern
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Dachterrassen-Sanierung: Wer räumt die Pflanzentröge weg?

Bei der Sanierung einer Dachterrasse muss der Eigentümer seine schweren Pflanzentröge grundsätzlich selbst wegräumen, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht.

Wird die Dachterrasse einer Eigentumswohnung saniert, muss der Eigentümer seine schweren Pflanzentröge grundsätzlich selbst wegräumen. Das schreibt der Beobachter in seiner Rechtsberatung vom 14. Oktober 2026. Entscheidend ist aber zuerst das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Findet sich dort keine Regelung, liegt die Verantwortung beim Nutzer der Terrasse. Der Grund: Die Dachterrasse deckt zugleich das gesamte Haus und zählt deshalb zu den gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft. Der Eigentümer darf sie zwar exklusiv nutzen. Steht die Dachsanierung an, muss er den Handwerkern jedoch freien Zugang gewähren.

Kosten für Fachfirma und Kran

Private Gegenstände sollte der Eigentümer deshalb rechtzeitig vor Beginn der Dachsanierung wegbringen. Muss eine Fachfirma die schweren Tröge verschieben, trägt er die Kosten selbst. Dasselbe gilt, wenn Gegenstände nur mit einem Kran von der Terrasse entfernt werden können.

Ausnahme bei gemeinsamer Funktion

Eine wichtige Ausnahme betrifft Pflanzentröge mit Funktion für das ganze Haus. Dienen sie als Absturzsicherung oder sorgen sie für ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade, muss die Gemeinschaft das Umplatzieren organisieren und bezahlen.

Was heisst das fuer Vermieter?

Wer eine Eigentumswohnung mit Dachterrasse vermietet, sollte vor einer Dachsanierung klären, wer die Tröge räumt. Der Mieter ist dafür in der Regel nicht zuständig, wenn die Tröge dem Eigentümer gehören. Ein Blick ins Reglement und eine frühe Absprache mit der Verwaltung vermeiden Streit über die Kosten. Dient die Bepflanzung der Absturzsicherung, lohnt sich ein Antrag an die Gemeinschaft, die Verschiebung auf gemeinsame Rechnung zu übernehmen.

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