Mietzins-Gegenvorschlag: 100’848 Unterschriften übergeben

Redaktion2 min read15.10.2026, 00:00gestern
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Mietzins-Gegenvorschlag: 100’848 Unterschriften übergeben

Der Mieterinnen- und Mieterverband hat der Bundeskanzlei eine Petition mit 100’848 Unterschriften gegen den bundesrätlichen Mietzins-Gegenvorschlag übergeben.

Der Mieterinnen- und Mieterverband hat am 13. Oktober 2026 der Bundeskanzlei eine Petition mit 100’848 Unterschriften übergeben. Sie richtet sich gegen den indirekten Gegenvorschlag, den der Bundesrat zur Mietpreis-Initiative angekündigt hat. Gesammelt wurden die Unterschriften nach Angaben des Verbands innert rund zwei Wochen.

Der Bundesrat hatte am 25. September 2026 die Mietpreis-Initiative abgelehnt. Sie verlangt eine regelmässige, automatische Überprüfung der Mietzinse und Senkungen bei missbräuchlich hohen Mieten. Für die Initiative selbst waren zuvor mehr als 140’000 Unterschriften zusammengekommen.

Statistische Vergleichsmieten statt automatischer Kontrolle

Statt der automatischen Mietzinskontrolle will der Bundesrat klare, transparente Regeln zur Mietzinsgestaltung schaffen. Kern des Gegenvorschlags: Der Anfangsmietzins soll sich künftig an der Miete vergleichbarer Wohnungen in der Umgebung oder an einer statistischen Vergleichsmiete orientieren können. Das zuständige Departement soll dazu einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Der Mieterverband kritisiert diesen Ansatz. Statistische Vergleichsmieten begrenzten die zulässige Rendite nicht ausreichend und könnten deshalb zu höheren Mieten führen.

Zeitplan

Der Gegenvorschlag ist bislang ein politischer Auftrag, kein Gesetz. Vorgesehen ist:

  • Erstes Halbjahr 2027: Vernehmlassung zum konkreten Gesetzesentwurf
  • Bis Ende 2027: Botschaft des Bundesrats an das Parlament
  • Danach: parlamentarische Beratung, möglicherweise Referendum und Übergangsfristen

Ein Datum für das Inkrafttreten steht nicht fest.

Was heisst das für Vermieter?

Kurzfristig ändert sich nichts: Mietzinsfestlegung, Mietzinserhöhungen und Anfechtungsfristen richten sich weiterhin nach dem geltenden Mietrecht des Obligationenrechts. Eine Vergleichsmiete ist derzeit keine gültige Berechnungsgrundlage.

Kommt der Gegenvorschlag, dürften bei Neuvermietungen Lage, Grösse, Baujahr, Ausstattung und Zustand sowie Vergleichsobjekte stärker ins Gewicht fallen. Wer diese Angaben für seine Liegenschaften sauber dokumentiert und bei jeder Mietzinsanpassung die bestehende Kosten- und Missbrauchsprüfung festhält, ist auf beide Szenarien vorbereitet.

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