Kommunale Solarstrombörse 2026: Neue Regeln für Vermieter

Seit Juli 2026 dürfen Gemeinden eigene Solarstrombörsen betreiben. Was das für Eigentümer und Vermieter in der Schweiz konkret bedeutet.
Kommunale Solarstrombörse: Was steckt hinter den neuen Regeln 2026?
Seit dem 26. Juli 2026 ist es offiziell: Der Gesetzgeber erlaubt in der Schweiz explizit den Betrieb kommunaler Solarstrombörsen. Damit können Gemeinden lokal erzeugten Solarstrom innerhalb ihrer Grenzen handelbar machen – ein Paradigmenwechsel für Eigentümer und Vermieter, die bisher auf individuelle Eigenverbrauchsgemeinschaften angewiesen waren.
Bislang war der Austausch von Solarstrom zwischen verschiedenen Liegenschaften rechtlich stark eingeschränkt. Die neue Regelung schafft nun einen klaren Rahmen: Produzenten und Verbraucher innerhalb einer Gemeinde können Strom direkt miteinander handeln – vermittelt über eine kommunale Plattform.
Lupsingen als Vorreiter: Wie eine Gemeinde den Weg weist
Die Baselbieter Gemeinde Lupsingen hat sich bereits als Pionierin positioniert. Sie betreibt seit Kurzem eine der ersten kommunalen Solarstrombörsen der Schweiz und zeigt, wie das Modell in der Praxis funktioniert.
Haushalte und Betriebe mit Photovoltaikanlagen speisen überschüssigen Strom in die lokale Börse ein. Andere Gemeindebewohner – darunter auch Mieter in Mehrfamilienhäusern – können diesen Strom zu Konditionen beziehen, die deutlich unter dem normalen Netzpreis liegen.
Das Lupsingen-Modell belegt: Lokal erzeugter Solarstrom kommt direkt und günstig dort an, wo er gebraucht wird – ohne Umwege über den grossen Energiemarkt.
Was bedeutet das konkret für Eigentümer und Vermieter?
Für Schweizer Immobilieneigentümer und Vermieter ergeben sich durch die neuen Regeln mehrere konkrete Möglichkeiten:
- Niedrigere Nebenkosten: Mieter können günstigen Solarstrom aus der Gemeindebörse beziehen, was die Nebenkostenabrechnung entlastet.
- Attraktivität der Liegenschaft steigern: Zugang zu günstigem Ökostrom wird zunehmend ein Vermietungsargument.
- Eigenverbrauch ausweiten: Eigentümer mit PV-Anlage können überschüssigen Strom in die Börse einspeisen, statt ihn zu schlechten Konditionen ins Netz abzugeben.
- Neue Einnahmequelle: Wer mehr Strom produziert als verbraucht, erzielt durch die Börse bessere Vergütungen als durch klassische Einspeisung.
- Gemeinschaftliche Nutzung: Mehrere Liegenschaften innerhalb einer Gemeinde können sich koordinieren und gemeinsam von einer PV-Anlage profitieren.
Besonders für Liegenschaften ohne eigene Dachfläche – etwa Mietshäuser im Ortskern – bietet die kommunale Solarstrombörse eine echte Alternative, um dennoch am Solarstrom teilzuhaben.
Eigenverbrauch und Energiekosten: Die wichtigsten Vorteile im Überblick
Höhere Eigenverbrauchsquote
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kennt das Problem: Nicht immer deckt sich Produktion und Verbrauch zeitlich. Über eine kommunale Solarstrombörse lässt sich dieser Überschuss sinnvoll handeln, statt ihn zu Niedrigpreisen abzugeben. Das erhöht die effektive Eigenverbrauchsquote und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Stabile Energiekosten für Mieter
Für Vermieter ist die Planungssicherheit ein zentrales Argument. Gemeindebörsen bieten tendenziell stabilere Preise als der volatile Grosshandelsmarkt. Das reduziert das Risiko von Nebenkostennachzahlungen und schafft Vertrauen beim Mietverhältnis.
Förderung durch Kantone möglich
Einige Kantone signalisieren bereits, dass sie kommunale Solarstromprojekte mit Investitionsbeiträgen oder zinsgünstigen Darlehen unterstützen wollen. Eigentümer, die frühzeitig einsteigen, sichern sich potenzielle Fördermittel und bauen ihre Anlage zu besseren Bedingungen.
Was Vermieter jetzt prüfen sollten
Die neuen Regeln sind noch frisch – doch wer heute handelt, verschafft sich Vorteile. Folgende Schritte empfehlen sich:
- Gemeinde kontaktieren: Läuft oder plant Ihre Gemeinde eine Solarstrombörse? Die meisten Gemeinden informieren über ihre Energiebeauftragten.
- PV-Potenzial prüfen: Eine Potenzialanalyse zeigt, ob Ihre Liegenschaft geeignet ist, Strom einzuspeisen.
- Mietverträge prüfen: Sind Klauseln zur Energieversorgung enthalten, die angepasst werden müssen?
- Steuerliche Aspekte klären: Die Einnahmen aus der Strombörse können steuerlich relevant sein – Rücksprache mit dem Treuhänder ist empfehlenswert.
Fazit: 2026 ist das Jahr der kommunalen Solarstrombörse
Die neue gesetzliche Erlaubnis für kommunale Solarstrombörsen ist mehr als eine technische Regeländerung. Sie eröffnet Vermietern und Eigentümern in der Schweiz einen direkten Weg zu günstigeren Energiekosten, höheren Eigenverbrauchsquoten und attraktiveren Liegenschaften.
Lupsingen macht vor, wie es geht. Für smarte Vermieter gilt: Jetzt ist der richtige Moment, um die eigene Gemeinde zu kontaktieren und erste Schritte in Richtung lokaler Solarstromnutzung einzuleiten.
More News

Gen Z entdeckt Sparen 2026: Was Vermieter wissen müssen
27.07.2026
Raiffeisen-Affäre 2026: Bundesgericht bestätigt Publikationsverbot
26.07.2026
Ferienwohnungen Interlaken 2026: Tourismus bricht ein
26.07.2026
Heimatschutz blockiert Abriss: Wohnungsnot 2026
26.07.2026
EZB Leitzins 2026: Zinssenkung im September möglich
25.07.2026