Solarstrombörsen 2026: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Neue gemeindeweite Solarstrombörsen verändern den Solarstromhandel. Was das für Vermieter in Lupsingen und der ganzen Schweiz konkret bedeutet.
Solarstrombörse: Ein neues Modell verändert die Energieversorgung
Die Solarstrombörse ist 2026 kein Zukunftsprojekt mehr – sie ist Realität in Schweizer Gemeinden. Das Modell erlaubt es, lokal produzierten Solarstrom innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers direkt zwischen Produzenten und Verbrauchern zu handeln. Für Vermieter mit Liegenschaften, die Photovoltaikanlagen betreiben oder Solarstrom beziehen wollen, eröffnet das konkrete neue Möglichkeiten.
Das Prinzip ist einfach: Wer mehr Solarstrom produziert als selbst verbraucht, speist den Überschuss nicht einfach ins allgemeine Netz ein, sondern bietet ihn direkt anderen Gemeindebewohnern an – zu einem fairen, lokal festgelegten Preis. Dieses Modell nennt sich Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und ist seit der Revision des Energiegesetzes in der Schweiz ausdrücklich möglich.
Praxisbeispiel Lupsingen: Wie eine Solarstrombörse funktioniert
Die Baselbieter Gemeinde Lupsingen zählt zu den Pionieren dieses Modells. Dort haben sich mehrere Liegenschaftsbesitzer und Mieter zusammengeschlossen, um Solarstrom gemeindeübergreifend zu verteilen. Produzenten bieten ihren Überschuss über eine digitale Plattform an, Abnehmer – darunter auch Mietparteien in Mehrfamilienhäusern – können diesen Strom direkt beziehen.
Das Resultat: Niedrigere Energiekosten für Mieter, attraktivere Rendite für Vermieter mit Solaranlage, und eine gestärkte lokale Energieversorgung. Lupsingen zeigt, dass das Modell in der Praxis funktioniert – auch ohne dass alle Gebäude selbst über eine Photovoltaikanlage verfügen müssen.
Was bedeutet das konkret für Vermieter?
Vermieter stehen 2026 vor einer klaren Entscheidung: Wollen sie aktiv an einer Solarstrombörse teilnehmen – als Produzent, als Abnehmer oder beides? Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Produzenten mit Photovoltaikanlage können Überschussstrom direkt an Nachbarn oder Mietende verkaufen statt ihn zu Netzeinspeisetarifen abzugeben
- Abnehmer ohne eigene Anlage können günstigeren Solarstrom aus der Gemeinde beziehen und diesen an Mieter weitergeben
- Mietverhältnisse müssen angepasst werden: Die Weitergabe von Solarstrom an Mieter ist mietrechtlich klar zu regeln
- Messinfrastruktur muss vorhanden sein: Smart Meter sind Voraussetzung für die Teilnahme an einer LEG
- Anmeldepflicht beim lokalen Netzbetreiber ist erforderlich, bevor eine Liegenschaft Teil einer Elektrizitätsgemeinschaft werden kann
Rechtliche und steuerliche Aspekte für Eigentümer
Die Teilnahme an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft wirft für Vermieter auch rechtliche und steuerliche Fragen auf. Der Verkauf von Solarstrom gilt als Nebenertrag aus der Liegenschaft und muss entsprechend als Einkommen deklariert werden. Gleichzeitig sind die Investitionen in Photovoltaik und Smart-Meter-Infrastruktur steuerlich abzugsfähig – in vielen Kantonen sogar im Jahr der Investition.
Wichtig ist zudem die Regelung im Mietvertrag: Wer Solarstrom an Mieter weitergibt, muss transparent über Herkunft und Preis des Stroms informieren. Eine Pauschallösung im Mietvertrag ist in der Regel nicht zulässig; der Strombezug muss separat ausgewiesen werden.
Welche Liegenschaften eignen sich besonders?
Nicht jede Liegenschaft profitiert gleichermassen von einer Solarstrombörse. Besonders attraktiv ist das Modell für:
- Mehrfamilienhäuser mit südausgerichteten Dachflächen und bereits bestehender oder geplanter PV-Anlage
- Liegenschaften in Gemeinden, die bereits eine LEG betreiben oder dies konkret planen
- Objekte mit mehreren Wohneinheiten, in denen ein relevanter Eigenverbrauch sichergestellt werden kann
- Neubauten, bei denen Smart Meter und PV-Anlage von Anfang an eingeplant werden können
So können Vermieter jetzt handeln
Der erste Schritt ist die Abklärung beim Gemeindeverband oder lokalen Netzbetreiber: Gibt es in der eigenen Gemeinde bereits eine Solarstrombörse oder eine laufende Initiative? Viele Gemeinden befinden sich 2026 in der Planungsphase und suchen aktiv nach Liegenschaftsbesitzern, die mitmachen wollen.
Wer frühzeitig einsteigt, profitiert von besseren Konditionen und kann den Solarstromhandel mitgestalten. Gleichzeitig lohnt sich eine steuerliche und mietrechtliche Beratung, bevor Verträge abgeschlossen werden.
Fazit: Solarstrombörsen als Chance für smarte Vermieter
Die gemeindeweite Solarstrombörse ist 2026 ein konkretes Instrument, das Vermietern in der Schweiz echte Vorteile bietet – mehr Einnahmen aus Solarstrom, günstigere Energie für Mieter und ein zukunftsfähiges Liegenschaftsprofil. Das Praxisbeispiel Lupsingen zeigt: Es funktioniert. Wer jetzt handelt, ist klar im Vorteil.
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