Aargauer Kantonsrat lehnt höheren Eigenmietwert ab

Der Aargauer Grosse Rat will trotz eidgenössischer Reform keinen höheren Eigenmietwert und beauftragt den Regierungsrat mit einer Prüfung.
Der Aargauer Grosse Rat hat am 6. Januar 2026 ein Postulat überwiesen, das sich gegen eine Erhöhung des Eigenmietwerts im Kanton richtet. Mit 69 zu 63 Stimmen beauftragte das Parlament den Regierungsrat, die Sache zu prüfen. Ein endgültiger Entscheid liegt damit noch nicht vor.
Der Vorstoss kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Systemfrage auf Bundesebene bereits geklärt ist. Am 28. September 2025 stimmte das Schweizer Stimmvolk der Reform der Wohneigentumsbesteuerung mit 57,73 % Ja zu. Der Bundesrat legte am 1. April 2026 fest, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts am 1. Januar 2029 in Kraft tritt.
Bis dahin gilt das heutige Recht weiter, inklusive der bekannten Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Erst mit dem Systemwechsel 2029 entfallen der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum und im Gegenzug ein grosser Teil der bisherigen steuerlichen Abzüge.
Aargauer Sonderfall bis 2028
Für den Aargau bedeutet das: Bis Ende 2028 bleibt die kantonale Bemessung massgeblich. Der Kanton hatte den Steuerwert bereits per 1. Januar 2025 auf 62 % der Marktmiete festgelegt. Das Parlament in Aarau signalisiert nun, dass es diesen Wert nicht weiter anheben will, solange die Übergangsfrist läuft.
Der Regierungsrat muss die Forderung des Postulats nun prüfen und dem Parlament berichten. Ein Zeitplan für diese Prüfung wurde bislang nicht kommuniziert.
Was heisst das für Vermieter?
Wer im Aargau eine selbstbewohnte Liegenschaft besitzt, muss bis Ende 2028 weiterhin mit dem Eigenmietwert nach heutiger Regelung planen, ohne kantonale Verschärfung in Sicht. Renovationen, Unterhaltskosten und Schuldzinsenabzüge lassen sich für die Jahre 2026 bis 2028 noch nach den bekannten Regeln optimieren. Klassische Renditeliegenschaften sind von der ganzen Reform ohnehin nicht betroffen, da der Systemwechsel ausschliesslich selbstgenutztes Wohneigentum betrifft. Aargauer Eigentümer sollten die Prüfung durch den Regierungsrat im Blick behalten, auch wenn aktuell keine Verschärfung droht.
More News

UBS-Index: Zürich weltweit grösstes Immobilienblasen-Risiko
23.09.2026
Zürich: Tiefster Leerstand der Schweiz, UBS warnt vor Blase
23.09.2026
Klimaanlagen-Bewilligung: Zürich bremst weiter
22.09.2026
Zehnjährige Festhypothek erstmals seit 2022 über 2 Prozent
22.09.2026
Hotel Lej da Staz bei St. Moritz an Phantom-Investor verkauft
21.09.2026