Basel: Geschwister vermieten WG-Zimmer widerrechtlich

Redaktion2 min read26.09.2026, 00:00vor 5 Tagen
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Basel: Geschwister vermieten WG-Zimmer widerrechtlich

Ein Basler Geschwister-Paar steht laut Beobachter-Recherche wegen widerrechtlicher Mietbedingungen für WG-Zimmer am Rheinknie in der Kritik.

Ein Geschwister-Duo vermietet in Basel WG-Zimmer zu teilweise widerrechtlichen Bedingungen. Das berichtet der Beobachter in einer am 25. September 2026 veröffentlichten Recherche von Thomas Angeli. Betroffen ist unter anderem eine Liegenschaft an der Kleinbasler Färberstrasse, wo mehrere Mietverträge widerrechtliche Klauseln enthalten sollen.

Das Duo ist auf dem Basler Wohnungsmarkt für problematische Mietverhältnisse bekannt, wie der Beobachter schreibt. Ein Fall aus der Recherche: Der Student Somchai Prasert kam im August 2025 aus dem Ausland nach Basel und fand kurz vor Semesterbeginn nur noch ein möbliertes Dachzimmer in einer WG an der Färberstrasse. Er teilte sich die Wohnung mit vier ihm unbekannten Personen und zahlte 800 Franken inklusive Nebenkosten für ein Zimmer mit Dachschräge, in dem er laut eigener Aussage nur in der Hälfte des Raums aufrecht stehen konnte.

Neben der beengten Wohnsituation schildert Prasert wiederkehrende Probleme mit der Grundversorgung: Das Warmwasser habe zeitweise nicht funktioniert, im November sei die Heizung während zwei Wochen ausgefallen. Reklamationen bei der Vermieterin hätten teils wochenlang keine Reaktion ausgelöst.

Was heisst das für Vermieter?

Der Basler Fall zeigt, wie schnell Vermieterpflichten bei WG-Zimmern zum Streitpunkt werden, wenn Mängel wie eine defekte Heizung oder fehlendes Warmwasser nicht zeitnah behoben werden. Nach Schweizer Mietrecht (OR) müssen Vermieter Mängel innert angemessener Frist beseitigen, andernfalls drohen Mietzinsreduktionen oder Schadenersatzforderungen. Wer WG-Zimmer vermietet, sollte Mietverträge auf zulässige Klauseln prüfen und Reklamationen von Mietern rasch bearbeiten, um genau solche Präzedenzfälle zu vermeiden.