Basel: Grosser Rat für Registrierungspflicht bei Airbnb

Redaktion2 min read24.09.2026, 00:00letzte Woche
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Basel: Grosser Rat für Registrierungspflicht bei Airbnb

Der Basler Grosse Rat hat am 23. September 2026 eine Motion für eine Registrierungspflicht bei Airbnb-Vermietungen an die Regierung überwiesen.

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am 23. September 2026 eine SP-Motion für eine Registrierungspflicht bei Kurzzeitvermietungen wie Airbnb an die Regierung überwiesen. Das Ergebnis: 68 Ja- zu 24 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.

Getragen wurde der Vorstoss von SP, Grünen, Basta, GLP und Mitte/EVP. Dagegen stimmten die FDP sowie die Mehrheit von SVP und LDP.

Die Motion verlangt, dass Anbieter von Kurzzeitvermietungen, etwa über Airbnb oder als Business Apartment, sich künftig vor Beginn der Vermietung bei der zuständigen Behörde registrieren müssen. Ziel ist laut den Voten im Rat, besser kontrollieren zu können, ob eine Wohnung noch als reguläre Wohnnutzung gilt oder faktisch gewerblich betrieben wird.

Bestehende Regeln und neue Schwelle

In Basel-Stadt gilt bereits seit 2018 eine Meldepflicht im Rahmen des Gasttaxengesetzes: Anbieter aus der Sharing Economy müssen Übernachtungen erfassen und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit melden. Die neue Registrierungspflicht soll diese Gasttaxen-Meldung ergänzen, indem sie direkt an der Wohnnutzung ansetzt.

In der Debatte fiel dabei eine konkrete Grenze: Wer eine ganze Wohnung kurzfristig vermietet, soll dies höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr tun dürfen, ohne dass eine gewerbliche Nutzung geprüft wird. Der Vorstoss verlangt von der Regierung eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen innerhalb von zwei Jahren.

Mit der Überweisung ist noch kein Gesetz beschlossen. Der Regierungsrat muss nun eine Vorlage ausarbeiten, über die der Grosse Rat später erneut entscheidet.

Was heisst das für Vermieter?

Wer in Basel Wohnraum über Airbnb oder als Business Apartment anbietet, sollte sich auf eine künftige Vorabregistrierung und schärfere Kontrolle des Wohnanteils einstellen. Besonders bei Vermietung ganzer Wohnungen wird die 90-Tage-Grenze pro Kalenderjahr zum entscheidenden Richtwert, ab dem eine gewerbliche Einstufung droht. Bis zur konkreten Gesetzesvorlage bleibt die bestehende Meldepflicht nach Gasttaxengesetz massgebend.