Basel: Grosser Rat gibt Haefely-Areal für Wohnquartier frei

Redaktion2 min read31.10.2026, 00:00vor 20 Stunden
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Basel: Grosser Rat gibt Haefely-Areal für Wohnquartier frei

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat den Bebauungsplan «Areal Lehenmatt Süd» mit 90 zu 1 Stimmen genehmigt und macht den Weg für ein gemischt genutztes Quartier frei.

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am 14. Oktober 2026 den Bebauungsplan «Areal Lehenmatt Süd» mit 90 zu 1 Stimmen genehmigt. Damit kann das Haefely-Areal Basel im Lehenmattquartier beim St. Jakob-Park zu einem gemischt genutzten Wohnquartier mit Wohnungen, Gewerbe und Freiräumen entwickelt werden.

Langfristig sollen auf dem Areal rund 600 bis 650 Menschen wohnen. Hinzu kommen rund 150 zusätzliche Arbeitsplätze. Der Plan schreibt einen Mindestwohnanteil von 50 Prozent fest. Mindestens ein Drittel der Bruttogeschossfläche ist für preisgünstiges Wohnen vorgesehen.

Freiräume, Bestand und Lärmschutz

Rund die Hälfte der Fläche soll als Freiraum gestaltet werden, nach den Prinzipien der Schwammstadt. Mindestens etwa 20 Prozent der bestehenden Bausubstanz bleiben erhalten, darunter historische Gebäude.

Die Umzonung in Zone 6 erlaubt zwei zusätzliche Attikageschosse. Gegen Autobahn- und Bahnlärm soll ein rund 26 Meter hoher Gewerberiegel das Wohngebiet abschirmen. Neben dem Bebauungsplan genehmigte der Grosse Rat auch die Zonenänderung sowie Anpassungen bei Wohnanteil, Lärmempfindlichkeitsstufen und Strassenlinien.

Eigentümer und weiteres Verfahren

Die Creafonds AG besitzt bereits einen Teil des Areals und hat für die verbleibende Parzelle ein Kaufrecht. Die Haefely AG verlagert ihren Standort in die Region. Das bisher geschlossene Industrieareal wird damit öffentlich zugänglich und als Wohnquartier erschlossen.

Der Beschluss ersetzt keine Baubewilligung. Die Planentwürfe lagen vom 13. August bis 12. September 2025 öffentlich auf, bis zum Ende der Frist waren Einsprachen und Anregungen möglich. Wie der preisgünstige Wohnungsbau auf dem Haefely-Areal Basel konkret umgesetzt wird, steht laut den Grossratsunterlagen noch nicht abschliessend fest. Es folgen Detailprojektierung und Baubewilligung; ein Baubeginn ist nicht terminiert.

Was heisst das für Vermieter?

Für bestehende Mietobjekte in Basel ändert der Beschluss weder Mietzinse noch Kündigungsrechte noch Bewilligungspflichten. Langfristig bringt das Areal jedoch zusätzliches Wohnungsangebot in einem Quartier nahe Birs und St. Jakob-Park, auch im preisgünstigen Segment. Eigentümer älterer oder schlechter ausgestatteter Wohnungen im Umfeld sollten damit rechnen, dass sich der Vermietungsdruck mit der Fertigstellung erhöht. Mit einem kurzfristigen Effekt ist nicht zu rechnen, weil bis zur Realisierung noch mehrere Verfahrensschritte anstehen.

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