Zürich verliert jährlich rund 3’500 Personen an andere Kantone

Redaktion2 min read31.10.2026, 00:00vor 20 Stunden
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Zürich verliert jährlich rund 3’500 Personen an andere Kantone

Der Kanton Zürich verliert netto rund 3’500 Personen pro Jahr an andere Kantone, besonders an den Aargau, den Thurgau und Schaffhausen.

Der Kanton Zürich verliert gegenüber anderen Schweizer Kantonen netto rund 3’500 bis 3’600 Personen pro Jahr. Das zeigen Daten für den Zeitraum 2023 bis 2025. Hauptgründe sind die hohen Wohnkosten, das knappe Wohnungsangebot und die Möglichkeit, dank Homeoffice weiter weg vom Arbeitsort zu wohnen.

Aargau als wichtigstes Ziel

Rund zwei Drittel der interkantonalen Wegzüge führten zwischen 2020 und 2024 in einen angrenzenden Kanton. Am stärksten profitiert der Aargau: Jährlich zogen im Zeitraum 2023 bis 2025 durchschnittlich 7’341 Personen von Zürich in den Aargau, in die Gegenrichtung wechselten 4’586. Netto sind das rund 2’750 Personen pro Jahr. Der Nettoabfluss liegt damit 85 % über dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019.

Auch der Thurgau gewinnt deutlich: Der Nettoabfluss aus Zürich hat sich gegenüber 2015 bis 2019 nahezu verdreifacht. Nach Schaffhausen stieg er von rund 80 auf 500 Personen jährlich.

Wohnkosten als Treiber

Eine 100-m²-Mietwohnung kostet im Aargau im Durchschnitt rund 800 Franken pro Monat weniger als im Kanton Zürich. Das ergibt eine mögliche Ersparnis von 9’600 Franken pro Jahr.

Kein genereller Bevölkerungsverlust

Insgesamt wächst Zürich weiter. Aus dem Ausland kommen netto rund 19’000 Personen pro Jahr hinzu. Gleichzeitig verlassen jährlich rund 22’700 Personen den Kanton in Richtung Ausland, darunter ein negativer Saldo von rund 1’900 Schweizerinnen und Schweizern. Die interkantonale Abwanderung ist deshalb eine Verschiebung innerhalb der Schweiz und keine Abkehr vom Standort Zürich.

Was heisst das für Vermieter?

In Zürich bleibt die Nachfrage hoch, ein flächendeckender Einbruch ist nicht erkennbar. Im Aargau, im Thurgau und in Schaffhausen wächst dagegen das Segment der kostenbewussten Zürcher Haushalte, vor allem Pendler, Familien und Homeoffice-Nutzer. Für sie zählen gute ÖV-Anbindung, Parkplatz, Glasfaser, ein zusätzliches Arbeitszimmer und planbare Nebenkosten. Wer dort Wohnungen inseriert, sollte den Mietzins nicht an Zürcher Vergleichswerten ausrichten: Die Preisdifferenz ist der Hauptgrund für den Umzug, überhöhte Angebotsmieten verlängern die Vermarktungsdauer.

Bei Neuvermietungen gilt: Der Anfangsmietzins kann innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der Wohnung angefochten werden (Art. 270 OR). Formular und Begründung sollten sorgfältig vorbereitet sein.

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