Basel: Leerwohnungsziffer sinkt auf tiefsten Stand seit 2018

Die Leerwohnungsziffer in Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist auf 0,7% gesunken – für private Vermieter bedeutet das einen weiterhin sehr angespannten Markt.
Die Leerwohnungsziffer in beiden Basel ist innert Jahresfrist deutlich zurückgegangen. Per 1. Juni 2026 standen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammen 1'892 Wohnungen leer, was einer Quote von 0,7% entspricht. Für private Vermieter und Investoren in der Region sind das konkrete Signale für einen weiterhin sehr knappen Vermietungsmarkt.
Basel-Leerwohnungsziffer: Die aktuellen Zahlen
Die amtliche Erhebung, veröffentlicht am 21. August 2026, zeigt für beide Kantone einen spürbaren Rückgang der leerstehenden Wohnungen.
Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Vergleich
In Basel-Stadt standen am Stichtag 912 Wohnungen leer, 167 weniger als im Vorjahr. Das entspricht einem Rückgang um rund 15% und einer Leerwohnungsquote von 0,8%. In Basel-Landschaft fiel der Rückgang mit 216 Einheiten sogar noch stärker aus, ein Minus von rund 18% auf neu 980 leerstehende Wohnungen. Die Quote im Landkanton liegt damit bei 0,6% und damit tiefer als in der Stadt.
Tiefster Stand seit 2018
Zusammengenommen markiert der Wert von 1'892 Leerwohnungen den tiefsten Stand seit 2018. Beide Kantone verzeichnen damit im Jahresvergleich eine weitere Verknappung, nachdem die Werte bereits in den Vorjahren rückläufig waren. Der Trend bestätigt, dass sich die Wohnungsknappheit in der Region Basel nicht entspannt, sondern eher verschärft.
Was der sinkende Leerstand für Vermieter bedeutet
Ein tieferer Leerstand wirkt sich unmittelbar auf die Vermietungspraxis aus. Wer in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft eine Wohnung neu ausschreibt, kann in der Regel mit kürzeren Vermarktungszeiten rechnen als noch vor einigen Jahren.
Chancen bei der Neuvermietung
Für private Vermieter eröffnet die anhaltende Knappheit gewisse Spielräume bei Auswahl und Konditionen:
- Kürzere Leerstandsphasen zwischen Mieterwechseln
- Höhere Nachfrage erlaubt eine sorgfältigere Mieterauswahl
- Lage, Zustand und Ausstattung gewinnen bei der Preisgestaltung an Gewicht
- Renovationen und Modernisierungen lassen sich am angespannten Markt eher amortisieren
Gleichzeitig bleibt der Markt kein Freibrief für beliebige Preisaufschläge. Mietzinsanpassungen bei bestehenden Verhältnissen richten sich weiterhin nach dem Referenzzinssatz und den Regeln des Obligationenrechts.
Rechtliche Rahmenbedingungen bleiben zentral
In Basel-Stadt gilt zusätzlich das Wohnschutzgesetz, das bei Mietzinserhöhungen im Zusammenhang mit Modernisierungen oder Sanierungen zu beachten ist. Wer eine Wohnung neu vermietet oder eine bestehende Miete anpassen will, sollte Formvorschriften und Begründungspflichten nach OR genau einhalten. Gerade in einem Markt mit derart tiefem Leerstand lohnt sich eine saubere Dokumentation, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die nächste amtliche Zählung findet turnusgemäss wieder am 1. Juni statt, die Resultate werden jeweils im Spätsommer publiziert. Bis dahin dürfte sich an der grundsätzlichen Angebotsknappheit in der Region wenig ändern, sofern kein deutlicher Bauschub oder eine Nachfrageverschiebung eintritt.
Was heißt das für Vermieter?
Die sinkende Leerwohnungsziffer in Basel-Stadt und Basel-Landschaft bestätigt einen Vermietermarkt mit geringem Leerstandsrisiko und guter Vermietbarkeit. Private Eigentümer sollten die aktuelle Marktlage nutzen, um bei Neuvermietungen realistische, aber marktgerechte Mietzinsen anzusetzen und Mieterwechsel sorgfältig vorzubereiten. Wichtig bleibt dabei die rechtssichere Umsetzung nach OR und, in Basel-Stadt, unter Berücksichtigung des Wohnschutzgesetzes – der knappe Markt ersetzt keine korrekte Formalität bei Mietzinsanpassungen oder Kündigungen.
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