Biel krempelt Immobilienverwaltung um: Netto-Null bis 2040 und neue Bodenpolitik

Biel richtet seine Immobilienverwaltung neu aus: Netto-Null bis 2040 für die Stadtverwaltung, ein zentrales Immo-Tool und mehr Baurecht statt Landverkauf. Was das für private Vermieter und Investoren
Die Stadt Biel stellt ihre Immobilienverwaltung auf eine neue Grundlage. Im Zentrum stehen die Klimaziele Netto-Null 2040 für die Stadtverwaltung und Netto-Null 2050 für das gesamte Stadtgebiet, eine zentralisierte Immobiliensteuerung sowie eine überarbeitete Bodenpolitik, die künftig stärker auf Baurecht statt Verkauf setzt. Grundlage dafür ist die neue Immobilienstrategie mit 14 Handlungsfeldern, über die auch die Berner Zeitung berichtet hat.
Zentrale Datenbasis und neues Immo-Tool
Biel baut derzeit eine einheitliche Immobilien-Datenbasis auf, mit der die städtischen Liegenschaften künftig zentral erfasst und bewirtschaftet werden. Für dieses Immo-Tool wurde ein Verpflichtungskredit von 2 Millionen Franken beantragt. Der Projektstart ist auf 1. Oktober 2025 terminiert, der Abschluss auf das 3. Quartal 2027. Damit trennt die Stadt künftig klarer zwischen den Rollen Verwaltung, Eigentümervertretung und Betrieb – ein Schritt, der auch als Vorbild für professionelle Portfoliosteuerung im privaten Bereich dienen kann.
Baurecht statt Verkauf: Neue Bodenpolitik
Eine zentrale Änderung betrifft die Vergabe von Grundstücken: Biel will Land künftig primär im Baurecht abgeben, ein Verkauf bleibt die Ausnahme. Ein früherer Bericht nennt dafür konkrete Bewertungsgrössen: 440 Franken pro Quadratmeter als Basis-Landwert bei Baurechtsvergabe und 550 Franken pro Quadratmeter bei ausnahmsweisem Verkauf. Rund 25 Prozent des Bieler Bodens befinden sich bereits in öffentlicher Hand – mit der neuen Strategie dürfte dieser Anteil eher zunehmen, da die Stadt ihre Flächen langfristig sichern will.
Für private Eigentümer und Investoren, die in Biel Grundstücke suchen oder entwickeln wollen, heisst das: Der Wettbewerb um verfügbares Bauland dürfte zunehmen, während städtische Flächen zunehmend an klare Nutzungs-, Energie- und Bewirtschaftungskriterien gebunden werden.
Sanierungsprioritäten und Förderpflichten
Die Verknüpfung von Immobilienstrategie und Klimazielen macht deutlich, wohin die Reise geht: Die Dekarbonisierung des städtischen Gebäudebestands bis 2040 setzt Massstäbe für Energieeffizienz und erneuerbare Wärmeversorgung. Zwar entsteht für private Vermieter aus dieser Meldung keine direkte neue gesetzliche Pflicht, doch wer mit der Stadt Biel kooperiert – etwa bei Arealentwicklungen, Baurechtsverträgen oder Fördermodellen – sollte sich auf höhere Anforderungen an Sanierungsplanung, Datenerfassung und Energieversorgung einstellen. Vermieter mit älteren Liegenschaften in Biel tun gut daran, frühzeitig zu prüfen, welche Fördergelder von Stadt, Kanton Bern oder Bund für energetische Sanierungen genutzt werden können, bevor strengere Vorgaben Standard werden.
Handlungsempfehlungen für Eigentümer
Für private Vermieter und Investoren in Biel und Umgebung ergeben sich aus der neuen Strategie mehrere praktische Ansatzpunkte:
- Energie- und Sanierungsplanung frühzeitig angehen: Wer den Gebäudebestand rechtzeitig auf erneuerbare Wärme und bessere Effizienz umstellt, ist für künftige Förder- und Vorgabenregime besser gerüstet.
- Fördermöglichkeiten aktiv prüfen: Kantonale und städtische Förderprogramme für energetische Sanierungen sollten regelmässig auf Aktualität geprüft werden, da sich das Umfeld in Biel spürbar verändert.
- Portfoliodaten strukturieren: Auch für kleinere private Portfolios lohnt sich eine übersichtliche, zentrale Dokumentation von Zustand, Verbrauch und Sanierungsbedarf der Liegenschaften – analog zum städtischen Immo-Tool.
- Baurechtsmodelle als Option einbeziehen: Wer selbst Land besitzt oder erwirbt, sollte Baurecht als Alternative zum Verkauf stärker in Betracht ziehen, da diese Form der Bodennutzung an Bedeutung gewinnt.
Kommunikation mit Mietern und Behörden
Bei Sanierungsprojekten oder energetischen Massnahmen empfiehlt sich eine frühzeitige, transparente Kommunikation mit den Mietern – insbesondere zu Bauablauf, allfälligen Mietzinsanpassungen gemäss Obligationenrecht und Nebenkostenauswirkungen. Gegenüber der Stadtverwaltung lohnt sich der direkte Kontakt zu den zuständigen Stellen für Baurecht, Energieförderung und Bewilligungsverfahren, da sich Zuständigkeiten durch die neue zentrale Immobiliensteuerung teilweise verschieben könnten.
Was heißt das für Vermieter?
Die Immobilienstrategie der Stadt Biel betrifft private Vermieter zunächst vor allem indirekt: Es gibt keine unmittelbare neue Pflicht für Bestandsobjekte. Wer jedoch mit der Stadt zusammenarbeitet, Land im Baurecht übernimmt oder Fördergelder nutzen will, sollte sich frühzeitig auf höhere Anforderungen an Energieeffizienz, Datenqualität und Sanierungsplanung einstellen. Angesichts der Zielmarken Netto-Null 2040 und 2050 empfiehlt es sich, die eigene Sanierungsstrategie schon jetzt zu überprüfen und Fördermöglichkeiten aktiv zu nutzen, statt auf spätere, möglicherweise strengere Vorgaben zu warten.
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