Bundesgericht: Plastikgarten in Bern muss weg

Redaktion2 min read07.09.2026, 00:00vor 3 Wochen
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Bundesgericht: Plastikgarten in Bern muss weg

Das Bundesgericht bestätigt, dass ein Hausbesitzer in Wohlen bei Bern seinen Garten mit Kunstrasen und Plastikpflanzen zurückbauen muss.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Hausbesitzers aus Wohlen bei Bern abgewiesen, der Kunstrasen, Plastikpflanzen und Drahtseile statt eines vorschriftsgemässen Geländers behalten wollte. Das Urteil wurde laut Beobachter am 12. August 2026 bekannt und verpflichtet den Eigentümer, sämtliche Mängel innerhalb von vier Monaten zu beheben.

Ausgangspunkt war eine erteilte Baubewilligung für einen Mehrzweckraum mit Terrasse. Der Bauherr hielt sich bei der Umsetzung nicht an die Vorgaben: Statt eines festen Geländers montierte er dünne Drahtseile, beim Treppenaufgang fehlte ein Geländer ganz. Im Garten ersetzte er den vorgeschriebenen natürlichen Sichtschutz aus einheimischen Pflanzen durch Kunstrasen, Plastikpflanzen sowie eine Wand aus Sonnensegeln und Sonnenschirmen.

Jahrelang blieb der Zustand unbeanstandet, bis ein Nachbar die Verstösse systematisch fotografisch dokumentierte und die Unterlagen an die Gemeinde weiterleitete. Die Baupolizei rückte daraufhin aus und beanstandete sowohl die fehlende Absturzsicherung als auch den unzulässigen Sichtschutz.

Verjährung nicht durchsetzbar

Der Eigentümer argumentierte vor Gericht, er lebe allein und ohne Kinder im Haus, weshalb Drahtseile ausreichend Sicherheit böten. Zudem liege der Kunstrasen seit über 15 Jahren unbeanstandet da, ein Rückbau sei unverhältnismässig teuer und schmälere zudem die Aussicht.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Massgeblich sei, dass ein Gebäude nicht nur für den aktuellen, sondern auch für künftige Eigentümer sicher sein müsse. Zwar sieht das Berner Baugesetz eine Fünfjahresfrist vor, nach der Gemeinden einen erkannten rechtswidrigen Zustand nicht mehr korrigieren lassen können. Der Eigentümer hätte jedoch nachweisen müssen, dass die Behörden vom Verstoss wussten – das gelang ihm nicht. Die Baupolizei ist laut Urteil nicht verpflichtet, Grundstücke präventiv auf Verstösse zu kontrollieren. Zusätzlich gilt die Fünfjahresfrist ohnehin nicht, wenn die Sicherheit gefährdet ist, wie es bei einem fehlenden Treppengeländer der Fall war.

Der Berner muss nun das vorschriftsgemässe Geländer montieren und sämtliches Plastik im Garten entfernen. Hinzu kommen Gerichtskosten von 4000 Franken.

Was heisst das für Vermieter?

Eigenmächtige Abweichungen von einer Baubewilligung bleiben auch nach Jahren nicht straflos, wenn die Behörde nachweislich nichts davon wusste. Wer als Eigentümer oder Vermieter Sichtschutz, Geländer oder Umgebungsgestaltung ändert, sollte dies vorgängig mit der Gemeinde abklären. Aufmerksame Nachbarn und eine fehlende Absturzsicherung können auch nach jahrzehntelanger Duldung noch zum kostspieligen Rückbau führen.