BWO: Wohnungsmarkt bleibt 2026 stark unter Druck

Redaktion2 min read17.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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BWO: Wohnungsmarkt bleibt 2026 stark unter Druck

Das Bundesamt für Wohnungswesen meldet eine weitere Verschärfung der Wohnungsknappheit und erwartet Entlastung frühestens ab 2027.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am 16.09.2026 ein Update seines Wohnungsmarkt-Monitors veröffentlicht: Die Lage hat sich 2025 und im ersten Halbjahr 2026 weiter verschärft. Für das laufende Jahr rechnet die Behörde weiterhin mit zu wenig Wachstum beim Wohnungsbestand.

Erst ab 2027 erwartet das BWO einen spürbar stärkeren Zubau. Grund dafür sind mehr Baugesuche und Baubewilligungen, die seit 2024 vorliegen und sich erst mit Verzögerung in fertigen Wohnungen niederschlagen. Bis dahin dürfte der Wohnungsbau nicht mit dem Wachstum der Haushalte Schritt halten.

Das BWO stuft die aktuelle Situation als ähnlich angespannt ein wie 2014, als bereits eine längere Phase der Wohnungsknappheit begonnen hatte. Besonders betroffen sind laut Bericht Haushalte mit tiefer Kaufkraft sowie die Regionen Grossraum Zürich, Zentralschweiz und Bergregionen.

Bemerkenswert ist, dass sich die Lage trotz einer seit 2024 abflachenden Zuwanderung weiter zugespitzt hat. Die geringere Nachfrage durch Migration hat den Markt bislang kaum entlastet. Gleichzeitig wirken sinkende Zinsen stabilisierend auf die Bestandsmieten, während die Knappheit bei Neuvermietungen weiter zunimmt.

Regulatorisches Umfeld

Parallel zur angespannten Marktlage arbeitet der Bund an neuen Transparenzregeln im Mietrecht. Der Bundesrat eröffnete am 25.02.2026 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), die bis zum 05.06.2026 lief.

Geplant ist, dass Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrags den bisherigen Mietzins künftig standardmässig per Formular mitteilen müssen. Eine Mietzinserhöhung gegenüber dem Vormieter müsste zudem kurz begründet werden. Am 19.06.2026 genehmigte der Bundesrat ausserdem die kantonale Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmenmietvertrags für den Kanton Waadt.

Was heisst das für Vermieter?

Die anhaltende Knappheit hält die Vermietbarkeit von Wohnungen hoch, besonders in Zürich, der Zentralschweiz und Bergregionen. Bei Wiedervermietungen dürfte der Preisdruck nach oben anhalten, gleichzeitig rückt mit der geplanten VMWG-Reform mehr Formstrenge bei der Mietzinsgestaltung ins Blickfeld. Wer den bisherigen Mietzins künftig offenlegen und Erhöhungen begründen muss, sollte Mietzinsanpassungen schon jetzt sauber dokumentieren.