Energetische Sanierung 2026: Förderung für Heizung und Dämmung

Redaktion2 min read26.09.2026, 00:00vor 5 Tagen
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Energetische Sanierung 2026: Förderung für Heizung und Dämmung

Bund und Kantone fördern 2026 die energetische Sanierung Schweiz mit zusätzlichen Mitteln für Heizungsersatz und Gebäudehülle.

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert 2026 weiterhin Wärmedämmung, umfassende Sanierungen und den Ersatz fossiler oder ineffizienter elektrischer Heizungen durch erneuerbare Systeme. Damit bleibt die energetische Sanierung Schweiz eines der zentralen Förderthemen im Gebäudebereich. Seit dem 1. Januar 2025 kommen zusätzliche Mittel aus dem Impulsprogramm hinzu, die gezielt auf die Gebäudehülle, fossile Heizungen in Mehrfamilienhäusern und den Ersatz alter Elektroheizungen ausgerichtet sind.

Wie konkret das Geld fliesst, zeigt das Beispiel Luzern: Der Kanton rechnet für 2026 mit 6 Millionen Franken aus dem nationalen Gebäudeprogramm, ergänzt durch Mittel aus dem kantonalen Impulsprogramm KIG. Insgesamt stehen damit voraussichtlich 22,3 Millionen Franken zur Verfügung. Im Kanton Zürich wiederum gelten seit 2025 deutlich höhere Fördersätze für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems, also etwa Radiatoren oder Bodenheizung, wenn beim Ersatz einer dezentralen Elektro- oder fossilen Heizung noch keine Verteilung vorhanden ist.

Beim Heizungsersatz gilt schweizweit das einheitliche Programm Klimaprämie, das Öl- und Gasheizungen ab teils 40 kW Leistung durch Wärmepumpen oder Holzheizungen fördert. Für Anlagen über 70 kW gibt es zusätzliche Beiträge. Nicht oder nur eingeschränkt förderfähig sind dagegen Wohnraumfeuerungen, Wärmepumpen unter 40 kW sowie Heizungen in Einfamilienhäusern im Rahmen dieses Programms. Die Klimaprämie läuft voraussichtlich bis spätestens Ende 2027 und bildet damit einen wichtigen Baustein der energetischen Sanierung in der Schweiz.

Wer die Fördergelder beanspruchen will, muss das Gesuch vor Baubeginn einreichen. Eine nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Kantonen mit kommunaler Energieplanung kann es zudem Einschränkungen geben: In manchen Gebieten wird eine Wärmepumpe nicht mehr gefördert, sobald ein Fernwärmegebiet ausgewiesen ist.

Was heisst das für Vermieter?

Für private Vermieter von Mehrfamilienhäusern liegt der grösste Hebel bei Gesamtsanierungen der Gebäudehülle und beim Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Holz oder Fernwärme. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Gebäudehülle prüfen, dann das Heizsystem, dann die Wärmeverteilung – erst danach die passende kantonale Förderkulisse und Fristen klären. Wer eine neue Verteilung wie Radiatoren oder Bodenheizung einbauen muss, profitiert seit 2025 von spürbar höheren Beiträgen, was die Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung verbessert. Entscheidend bleibt: Das Gesuch muss vor dem ersten Spatenstich liegen, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.