Galaxus verschickt 4400 Rechnungen für Jahre alte Bestellungen

Redaktion2 min read22.10.2026, 00:00gestern
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Galaxus verschickt 4400 Rechnungen für Jahre alte Bestellungen

Galaxus fordert für Bestellungen von vor mehreren Jahren nachträglich Geld und hat 4400 Rechnungen verschickt, von denen rund 1400 bereits verjährt sind.

Der Onlinehändler Galaxus hat 4400 Rechnungen für Bestellungen verschickt, die teils Jahre zurückliegen. Rund 1400 dieser Forderungen sind laut Galaxus-Sprecherin Seraina Cadonau verjährt, also älter als fünf Jahre. Das berichtet «SRF» in der Sendung «Espresso».

Ausgelöst wurde die Aktion durch einen Systemfehler vor mehreren Jahren. Die Migros-Tochter lieferte damals Tausende Bestellungen aus, ohne Rechnungen zu verschicken. Nun versucht das Unternehmen, das Geld nachträglich einzutreiben.

Eine Kundin erhielt eine Rechnung für eine Bestellung, die sieben Jahre zurückliegt. Ein Leser von 20 Minuten hatte vor über fünf Jahren bei Digitec bestellt und dabei fälschlicherweise einen zusätzlichen Artikel geliefert bekommen. Auch er bekam jetzt die Rechnung per Post.

Verjährung: Schuld bleibt, Durchsetzung entfällt

Bei Waren des täglichen Bedarfs verjähren Forderungen nach fünf Jahren. Die Schuld besteht danach weiter, lässt sich aber gerichtlich nicht mehr durchsetzen, sobald sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Darauf weist der Konsumentenschutz hin.

Galaxus hält es nicht für unzulässig, verjährte Forderungen in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen räumt aber ein, dass solche Schreiben Irritationen auslösen können. Wer sich auf die Verjährung beruft, dem erlässt Galaxus die Rechnung nach Angaben der Sprecherin sofort. Beide geschilderten Fälle endeten so: Die Kundenberaterin wies die Kundin von sich aus auf die Möglichkeit hin, und der 20-Minuten-Leser erhielt nach seinem Verweis auf die Verjährung die Bestätigung der Annullierung.

Was heisst das für Vermieter?

Die Verjährung greift nicht von Amtes wegen, der Schuldner muss sie ausdrücklich einwenden. Für Vermieter gilt das spiegelbildlich: Mietzinsausstände und Nebenkostenforderungen verjähren nach Art. 130 und 128 OR in der Regel nach fünf Jahren, die Frist läuft ab Fälligkeit. Offene Posten sollten daher zeitnah angemahnt und bei Bedarf mit einer Betreibung unterbrochen werden. Wer Forderungen erst nach Jahren stellt, riskiert, dass sich der Mieter auf die Verjährung beruft und der Betrag verloren ist.

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