Pensionskassenbezug: Zwei Steuerfallen für Vermieter

Mehrere Vorsorgebezüge im selben Jahr werden zusammengerechnet, und seit 2024 sind Pensionskassenbezüge auf drei Schritte begrenzt – das kann die Steuerrechnung stark erhöhen.
Wer Pensionskassengelder, Freizügigkeitsguthaben und Säule 3a im selben Kalenderjahr bezieht, zahlt mehr Steuern, als nötig wäre. Davor warnt der Beobachter. Alle Kapitalleistungen eines Jahres werden für die Steuerberechnung zusammengezählt, bei Ehepaaren auch die Bezüge beider Partner.
Die Kapitalleistungen werden im Bezugsjahr getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, auf Bundesebene nach Art. 38 DBG, kantonal gestützt auf Art. 11 Abs. 3 StHG. Der Tarif ist progressiv. Wer den Bezug auf mehrere Steuerjahre verteilt, senkt deshalb die Belastung.
Wie viel die Staffelung bringt
Bei einer alleinstehenden Person, die 500’000 Franken in zwei Bezügen zu je 250’000 Franken über zwei Jahre bezieht, sinkt die Steuer gegenüber einem Einmalbezug um rund 5’700 bis 7’200 Franken. Die Spanne ergibt sich aus den Tarifen unter anderem von Zürich, Zug, Genf und Waadt.
Seit 2024: höchstens drei Bezugsschritte
Seit dem 1. Januar 2024 darf die Altersleistung aus der Pensionskasse grundsätzlich nur noch in höchstens drei Schritten als Kapital bezogen werden. Der erste Teilbezug muss mindestens 20 Prozent betragen. Das Reglement der Pensionskasse kann strengere Vorgaben enthalten.
Eine beliebig feine Staffelung über viele Jahre ist damit nicht mehr möglich. Zudem zählen alle Bezüge desselben Kalenderjahres als ein einziger steuerlicher Bezug.
Säule 3a separat planen
Für die Säule 3a gelten eigene Regeln: Die Altersleistung kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden. Bei weiterer Erwerbstätigkeit verschiebt sich die Frist. Fällt ein 3a-Bezug in dasselbe Jahr wie ein Pensionskassenbezug, steigt die Progression für beide gemeinsam.
Was heisst das für Vermieter?
Wer mit dem Vorsorgekapital eine Hypothek amortisieren oder eine Liegenschaft kaufen will, muss den Liquiditätsbedarf gegen die Steuerersparnis einer Staffelung abwägen. Nach dem Bezug gehört das Kapital zum steuerbaren Vermögen, die Erträge daraus zum Einkommen. Vor der Anmeldung sollten Reglement, Mindestanteile und Fristen der Pensionskasse geprüft und die Bezüge von Ehepartnern aufeinander abgestimmt werden.
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