Gebäudeprogramm: Auszahlungen für Sanierungen stagnieren

Redaktion3 min read26.08.2026, 00:00vor 4 Wochen
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Gebäudeprogramm: Auszahlungen für Sanierungen stagnieren

Die Auszahlungen aus dem Gebäudeprogramm stagnieren erstmals seit 2016 auf hohem Niveau – für Vermieter bleibt die Förderung von Sanierungen dennoch attraktiv.

Das Gebäudeprogramm zur Förderung energetischer Sanierungen verzeichnet erstmals seit 2016 keinen weiteren Anstieg der Auszahlungen. Für private Vermieter und Investoren, die eine Sanierung planen, ist das eine wichtige Nachricht: Die Fördermittel fliessen weiterhin in beträchtlichem Umfang, doch das Wachstumstempo hat sich verändert.

Auszahlungen aus dem Gebäudeprogramm stagnieren auf hohem Niveau

Im Jahr 2024 wurden rund 528 Millionen Franken an Fördergeldern für energetische Sanierungen ausgezahlt – praktisch gleich viel wie im Vorjahr. Damit stagniert das Fördervolumen erstmals seit fast einem Jahrzehnt, obwohl die Nachfrage nach Sanierungsförderung unverändert hoch bleibt.

Zahlen im Überblick

Seit dem Start des Programms wurden kumuliert bereits rund 4,1 Milliarden Franken ausgezahlt. Für die kommenden Jahre stehen weiterhin substanzielle Mittel bereit:

  • 2024: rund 528 Mio. Franken Auszahlungen (gleich wie 2023)
  • 2025: zusätzlich 275 Mio. Franken kantonale Mittel und rund 247 Mio. Franken Bundesmittel aus der CO₂-Teilzweckbindung
  • 2026: insgesamt rund 607 Mio. Franken für Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen vorgesehen

Neues Impulsprogramm ergänzt die Förderung

Seit dem 1. Januar 2025 kommt ein zusätzliches Impulsprogramm hinzu, das über zehn Jahre insgesamt 2 Milliarden Franken für den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie für Effizienzmassnahmen bereitstellt. Damit wird das Förderumfeld für Sanierungen insgesamt breiter, auch wenn die klassischen Auszahlungen aus dem Gebäudeprogramm nicht weiter zunehmen.

Was bedeutet das für private Vermieter?

Für Vermieter mit Sanierungsbedarf bleibt die Ausgangslage günstig: Die Fördersummen sind hoch, auch wenn sie nicht mehr wachsen wie in früheren Jahren. Wer eine energetische Sanierung plant, sollte die Antragstellung sorgfältig timen.

Fristen und Vorgehen beachten

Entscheidend ist, dass das Fördergesuch beim Gebäudeprogramm vor Baubeginn eingereicht wird – wer zuerst baut und danach das Gesuch stellt, geht leer aus. Da sich Förderbeiträge und Bedingungen je nach Kanton unterscheiden, empfiehlt sich vorab die Kontaktaufnahme mit der zuständigen kantonalen Energieberatungsstelle.

Für Eigentümer mit älteren fossilen oder elektrischen Heizsystemen ist zusätzlich das neue Impulsprogramm relevant, da es gezielt den Heizungsersatz unterstützt. Wer mehrere Massnahmen kombiniert – etwa Dämmung und Heizungsersatz –, sollte die Reihenfolge und die jeweiligen Förderfenster im Voraus planen.

Finanzierung über die CO₂-Teilzweckbindung

Die Mittel des Gebäudeprogramms stammen aus der CO₂-Teilzweckbindung des Bundes, ergänzt durch kantonale Beiträge. Allein 2025 flossen daraus rund 247 Millionen Franken an die Kantone, zusätzlich zu den 275 Millionen Franken kantonaler Mittel. Diese Finanzierungsstruktur bleibt auch 2026 bestehen, wenn insgesamt rund 607 Millionen Franken für Massnahmen im Gebäudebereich zur Verfügung stehen.

Was heißt das für Vermieter?

Die Stagnation der Auszahlungen ist kein Grund zur Sorge, sondern eher ein Zeichen für ein stabiles, ausgereiftes Förderprogramm mit weiterhin hohem Mittelvolumen. Private Vermieter, die eine Sanierung ihrer Liegenschaft planen, sollten dennoch nicht zu lange warten: Da Gesuche zwingend vor Baubeginn eingereicht werden müssen, lohnt sich eine frühzeitige Abklärung bei der kantonalen Energieberatungsstelle.

Wer zusätzlich einen Heizungsersatz plant, kann vom parallel laufenden Impulsprogramm profitieren, das über zehn Jahre substanzielle Mittel bereitstellt. Eine sorgfältige Planung der Fördergesuche – inklusive Fristen und kantonaler Besonderheiten – bleibt der Schlüssel, um die verfügbaren Fördergelder für die eigene Sanierung tatsächlich zu sichern.