Hypothekarzinsen sinken Ende August – was Vermieter wissen müssen

Wolfgang Staufer3 min read28.08.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Hypothekarzinsen sinken Ende August – was Vermieter wissen müssen

Ende August 2026 sind die effektiven Hypothekarzinsen in der Schweiz auf tieferen Niveaus, während der Referenzzinssatz für Mieten unverändert bleibt.

Die Hypothekarzinsen sind Ende August 2026 in der Schweiz gesunken – allerdings nicht einheitlich und nicht dramatisch. Für private Vermieter und Eigentümer lohnt sich ein genauer Blick auf die Zahlen, denn die Entwicklung betrifft vor allem Neufinanzierungen und Anschlusslösungen, nicht bestehende Mietverträge.

Effektive Hypothekarzinsen: Wo die Sätze aktuell liegen

Marktnahe Richtwerte zeigen Ende August 2026 ein uneinheitliches, aber tendenziell tieferes Bild. Bei PostFinance lagen die Konditionen per 27. August 2026 bei 1,20% für zwei Jahre, 1,51% für fünf Jahre und 1,77% für zehn Jahre Laufzeit.

Die Zürcher Kantonalbank nannte für denselben Stichtag 1,540% für zwei Jahre und 2,330% für 15 Jahre. Die Migros Bank wiederum wies für selbstbewohntes Wohneigentum Online-Konditionen von 1,110% (2 Jahre), 1,370% (5 Jahre) und 1,680% (10 Jahre) aus.

Kein dramatischer Absturz, aber ein Plateau nach unten

Die Finanz und Wirtschaft meldete Mitte August 2026 noch 1,57% für zehnjährige und 1,34% für fünfjährige Festhypotheken. Innerhalb einer Woche sanken diese Werte nur noch um 0,02 bis 0,03 Prozentpunkte – ein Hinweis darauf, dass sich der Markt eher stabilisiert als weiter frei fällt.

SARON und Referenzwerte im Überblick

Die SNB publizierte für den SARON per 26. August 2026 einen Wert von -0,05%. Dieser kurzfristige Referenzzins bleibt für Vermieter mit Geldmarkthypotheken relevant, unterscheidet sich aber deutlich von den langfristigen Festhypothekarzinsen.

Referenzzinssatz bleibt bei 1,25% – keine Mietzinssenkung

Für die Mietzinsgestaltung entscheidend ist nicht der Markt für Festhypotheken, sondern der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser liegt unverändert bei 1,25%, gültig seit dem 2. September 2025 und zuletzt am 1. Juni 2026 bestätigt.

Solange dieser Wert stabil bleibt, entsteht kein automatischer Anspruch von Mietern auf eine Mietzinssenkung. Die aktuell tieferen effektiven Zinsen am Hypothekarmarkt wirken sich also nicht unmittelbar auf laufende Mietverhältnisse aus.

Konkrete Auswirkungen auf Vermieter und Investoren

Für Vermieter mit anstehendem Finanzierungsbedarf ergeben sich aus der aktuellen Zinslage praktische Konsequenzen:

  • Neufinanzierungen: Wer jetzt eine Hypothek neu abschliesst, kann von tieferen Konditionen profitieren als noch Mitte Sommer.
  • Anschlussfinanzierungen: Läuft eine Festhypothek 2026 oder 2027 aus, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter, da die Unterschiede zwischen den Instituten teils erheblich sind.
  • Bestehende Fixierungen: Wer aktuell in einer laufenden Festhypothek gebunden ist, profitiert nicht von den tieferen Sätzen – eine vorzeitige Auflösung ist meist mit Kosten verbunden.
  • Mietrendite: Sinkende Finanzierungskosten verbessern die Rendite nur, wenn sie tatsächlich in einer neuen Finanzierung realisiert werden.

Warum die Anbieter so unterschiedlich sind

Die Bandbreite zwischen den Instituten – etwa zwischen den Konditionen der Migros Bank und jenen der ZKB – zeigt, dass sich ein Vergleich lohnt. Gerade bei längeren Laufzeiten wie zehn oder 15 Jahren können die Unterschiede mehrere Zehntelprozentpunkte betragen, was sich über die gesamte Laufzeit finanziell deutlich bemerkbar macht.

Der nächste Termin für den Referenzzinssatz

Für Vermieter mit Blick auf mögliche künftige Mietzinsanpassungen bleibt die nächste offizielle Publikation des Referenzzinssatzes der massgebliche Termin. Erst eine Veränderung dieses Werts würde eine neue Grundlage für Anpassungen nach oben oder unten schaffen.

Was heißt das für Vermieter?

Die sinkenden effektiven Hypothekarzinsen Ende August 2026 sind für Vermieter vor allem bei Neuabschlüssen und Anschlussfinanzierungen relevant. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Banken lohnt sich angesichts der teils deutlichen Unterschiede zwischen den Instituten.

Für die Mietzinsgestaltung ändert sich hingegen vorerst nichts: Der Referenzzinssatz von 1,25% bleibt die massgebliche Grösse, und solange dieser stabil bleibt, besteht kein Anlass für eine generelle Mietzinssenkung. Vermieter mit auslaufenden Festhypotheken sollten die aktuelle Marktphase dennoch nutzen, um Konditionen aktiv zu verhandeln.