Klimaanlagen-Bewilligung: Zürich bremst weiter

Redaktion3 min read22.09.2026, 00:00vor 3 Stunden
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Klimaanlagen-Bewilligung: Zürich bremst weiter

Die Stadt Zürich bewilligt weiterhin nur wenige Klimaanlagen pro Jahr, während Eigentümer über einen bürokratischen Hindernislauf klagen.

In Zürich hat die Stadt letztes Jahr 162 Klimaanlagen bewilligt, bis Mitte Juli dieses Jahr waren es 73. Auf tausend Wohnungen kommt damit nicht einmal eine Bewilligung. In Winterthur fiel die Zahl noch tiefer: acht bewilligte Anlagen im Wohnbereich letztes Jahr, dieses Jahr gingen bis Mitte Juli erst zwei Gesuche ein. Das geht aus Zahlen der Städte hervor, über die die NZZ berichtet.

Grund ist eine restriktive Bewilligungspraxis. Wer in der Schweiz eine Klimaanlage-Bewilligung beantragt, muss vor jeder aktiven Kühlung einen vollautomatischen, aussenliegenden Sonnenschutz nachweisen, der bei Sonneneinstrahlung selbständig herunterfährt. Historischen Fassaden und vielen Altbauten fehlt ein solches System. Fehlt der automatische Storenschutz, verweigern die Ämter die Bewilligung oder verlangen Kompensationen, etwa über Photovoltaik oder anderweitige Stromeinsparungen. Hinzu kommen strenge Lärmschutzauflagen, die Nachbarn Angriffsfläche für Einsprachen bieten.

Wie eng die Vorgaben ausfallen können, zeigt ein Fall aus dem Raum Küsnacht: Ein Hauseigentümer müsste dort zunächst aufwendige Messungen der Sonneneinstrahlung durchführen lassen und am Ende das ganze Haus mit neuen, automatisch gesteuerten Storen nachrüsten, nur um überhaupt eine Klimaanlage bewilligt zu bekommen. Daniel Burkhardt, Inhaber eines Gebäudetechnik-Unternehmens in Dübendorf, nennt viele dieser Auflagen unrealistisch. Besonders hoch liege die Latte in Zürich und Winterthur.

Der Zürcher Architekt Andreas Voigt bezeichnet den Bewilligungsweg als «Dschungel»: Eine fest installierte Anlage mit Aussengerät offiziell genehmigt zu bekommen, sei in Städten wie Zürich «fast unmöglich». In der Branche gilt es als offenes Geheimnis, dass viele Eigentümer deshalb ohne Bewilligung installieren lassen oder auf mobile Split-Geräte ausweichen, die keine Baubewilligung brauchen.

Dass eine Klimaanlage-Bewilligung in der Schweiz auch unkompliziert erteilt werden kann, zeigt der Kanton Aargau. Thomas Ammann, Leiter der Sektion Energieeffizienz im kantonalen Baudepartement, beschreibt einen pragmatischen Vollzug: Klimatisierung sei grundsätzlich erlaubt, wenn das Gebäude aussen beschattet wird, das Gerät effizient arbeitet und die Schallschutzanforderungen eingehalten sind. Der Kanton hat bereits 2020 ein Merkblatt mit vereinfachten Anforderungen publiziert.

Wer die Nachfrage im Sommer unterschätzt, zahlt drauf. Daniel Burkhardt berichtet von bis zu fünfzehn Anfragen an Spitzentagen im Sommer. Von der Planung über den Lärmschutznachweis bis zur Baubewilligung vergehen laut Burkhardt rasch zwei bis drei Monate, während die Installationsbranche zur Hitzezeit längst ausgebucht ist.

Was heisst das für Vermieter?

Wer eine Klimaanlage für Mietobjekte plant, sollte das Bewilligungsverfahren jetzt im Herbst anstossen, nicht erst bei der nächsten Hitzewelle. Ohne automatischen aussenliegenden Sonnenschutz drohen in Zürich und Winterthur lange Verfahren oder eine Ablehnung. Immobilienexperte Claude Ginesta rechnet zudem damit, dass Überhitzung künftig als Mietmangel gelten könnte, mit dem Risiko von Mietzinsreduktionen. Wer kantonale Unterschiede kennt, etwa die pragmatischere Praxis im Aargau, kann bei der Standortwahl oder Sanierungsplanung gezielter vorgehen.