Leutschenbach: 64 Mieter müssen Auto abgeben

Die Zürcher Wohnsiedlung Leutschenbach fordert 64 Mietparteien auf, ihr privates Auto binnen 60 Tagen zu verkaufen – letzte Konsequenz wäre die Kündigung.
In der autoarmen Wohnsiedlung Leutschenbach in Zürich-Seebach müssen 64 Mieterinnen und Mieter innert 60 Tagen ihr privates Auto verkaufen oder nachweisen, dass sie es nicht mehr nutzen. Das berichtet der Tages-Anzeiger unter Berufung auf die Vermieterschaft, die die betroffenen Haushalte am 24. September 2026 entsprechend informiert hat.
Grund ist ein Verstoss gegen den Mietvertrag: Wer in Leutschenbach einzieht, unterschreibt eine Verzichtserklärung auf ein eigenes Fahrzeug. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Auto beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen zwingend nötig ist. Die Siedlung verfügt über rund 115 bis 120 Park- und Garagenplätze, deutlich weniger, als bei klassischer Bemessung nötig wären, das Konzept lebt vom Verzicht der Bewohner.
Wer nach Ablauf der Frist weiterhin ein nicht gemeldetes Auto besitzt, riskiert als letzte Stufe die Kündigung des Mietverhältnisses. Vor diesem Schritt steht die Aufforderung zum Verkauf oder zum Nachweis, dass das Fahrzeug abgemeldet oder nicht mehr im Gebrauch ist. Die Vermieterschaft kündigt Nachkontrollen an, um die Einhaltung zu prüfen.
Die Regel selbst ist nicht neu, ihre konsequente Durchsetzung schon: Erstmals wird gegenüber allen 64 betroffenen Parteien eine verbindliche Frist gesetzt statt einer blossen Ermahnung. Das signalisiert, dass das Betreiberkonzept der autoarmen Siedlung nun mit klaren Konsequenzen hinterlegt wird.
Was heisst das für Vermieter?
Der Fall zeigt, dass vertragliche Nutzungsbeschränkungen wie ein Autoverzicht durchsetzbar sind, sofern sie klar vereinbart und Teil eines nachvollziehbaren Konzepts sind. Wichtig ist eine stufenweise Vorgehensweise: erst Fristsetzung und Nachweisverlangen, erst danach die Kündigung als letztes Mittel. Wer als privater Vermieter ähnliche Klauseln, etwa zu Nutzungszweck, Untervermietung oder Tierhaltung, durchsetzen will, braucht dieselbe saubere Dokumentation: schriftliche Vereinbarung, klare Ausnahmeregelung, nachweisbare Mahnung und Frist. Ohne diese Kette lässt sich eine Kündigung im Streitfall kaum begründen.
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