Luzern: Drei Vorstösse gegen Handänderungssteuer bei Wohneigentum

Redaktion2 min read16.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Luzern: Drei Vorstösse gegen Handänderungssteuer bei Wohneigentum

Im Kanton Luzern liegen drei parlamentarische Vorstösse vor, die eine Entlastung bei der Handänderungssteuer auf Wohneigentum verlangen.

Im Kanton Luzern wird der Druck auf die Handänderungssteuer politisch konkreter: Wie die Luzerner Zeitung am 15. September 2026 berichtete, liegen im Kantonsrat drei Vorstösse vor, die eine Entlastung beim Kauf von Wohneigentum fordern. Der Steuersatz selbst bleibt vorerst unverändert – Ziel der Vorstösse ist eine künftige Reduktion oder Ausweitung von Ausnahmen.

Aktuell gilt in Luzern die Handänderungssteuer von 1,5 % des Handänderungswerts, geregelt im Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG, SRL Nr. 645). Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Käuferschaft. Wer eine Liegenschaft für unter 20'000 Franken erwirbt, zahlt keine Handänderungssteuer – diese Freigrenze bleibt bestehen.

Bereits im Sommer hatte die Luzerner Zeitung berichtet, dass die Kantonsregierung eine Entlastung für junge Familien und private Erstkäufer im Rahmen einer künftigen Steuergesetzrevision prüft. Die drei jetzt bekannten Vorstösse knüpfen an diese Diskussion an. Nach kantonalen Unterlagen ist eine entsprechende Anfrage aus dem September 2024 bereits beantwortet, eine weitere Anfrage zum erleichterten Zugang zu Wohneigentum wurde im Januar 2026 eröffnet und ebenfalls beantwortet.

Steuerfrei bleiben laut Gesetz weiterhin bestimmte Fälle wie Erbgang und ausgewählte Umstrukturierungen. Ein Zeitpunkt für ein mögliches Inkrafttreten einer generellen Entlastung ist derzeit nicht bekannt; die Vorstösse müssten zunächst in eine Steuergesetzrevision einfliessen.

Die Höhe der aktuellen Belastung zeigt sich an einfachen Beispielen: Bei einem Kaufpreis von 800'000 Franken fallen 12'000 Franken Handänderungssteuer an, bei 1,2 Millionen Franken sind es 18'000 Franken. Diese Summe kommt für Käuferinnen und Käufer zusätzlich zu Notariats- und Grundbuchkosten hinzu.

Was heisst das für Vermieter?

Wer in Luzern eine Renditeliegenschaft kauft, zahlt aktuell weiterhin 1,5 % Handänderungssteuer auf den Kaufpreis – daran ändert sich vorerst nichts. Sollten die Vorstösse in eine Steuergesetzrevision münden, dürften Entlastungen zunächst gezielt Familien und Erstkäufer betreffen, nicht generell Investoren. Für Vermieter mit Verkaufsabsicht im Familien- oder Erstkäufersegment könnte eine solche Reform die Nachfrage und damit die erzielbaren Preise beeinflussen.