Luzern: Postulat fordert Förderung von Wohneigentum

Wolfgang Staufer3 min read28.08.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Luzern: Postulat fordert Förderung von Wohneigentum

Ein Postulat im Kanton Luzern verlangt, dass beim Gegenvorschlag zur Wohninitiative künftig auch selbstgenutztes Wohneigentum gefördert wird.

Im Kanton Luzern sorgt ein dringliches Postulat für politische Bewegung: FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler fordert, dass der Regierungsrat bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags zur Wohninitiative nicht nur den Mietwohnungsbau, sondern auch preiswertes Wohneigentum berücksichtigt. Für private Vermieter und Investoren im Kanton Luzern ist das ein Signal, dass die kantonale Wohnpolitik künftig breiter aufgestellt werden könnte.

Förderung von Wohneigentum: Was bereits heute gilt

Die Grundlage ist nicht neu: Das Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung (KWE) und die zugehörige Verordnung über die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus erlauben es dem Kanton Luzern bereits heute, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum für den Eigenbedarf natürlicher Personen finanziell zu unterstützen.

Voraussetzungen für Beiträge

Wer von dieser Förderung profitieren will, muss laut geltender Rechtslage bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 % der Anlagekosten ist Voraussetzung für einen Förderbeitrag.
  • Für die Wohnungsförderung sind zusätzlich jährliche Sozialzuschüsse von 0,3 % der beitragsberechtigten Anlagekosten vorgesehen.
  • Diese Zuschüsse können während höchstens 10 Jahren ausgerichtet werden.

Politischer Auftrag statt neuer Rechtsgrundlage

Das Postulat schafft keine neue Rechtsgrundlage, sondern will die bestehende Fördermöglichkeit politisch stärker gewichten. Bislang lag der Fokus der Diskussion um die Wohninitiative überwiegend auf dem Mietwohnungsbau; Hunkeler verlangt, dass selbstgenutztes Wohneigentum im Gegenvorschlag gleichwertig mitgedacht wird.

Was das Postulat für den Luzerner Wohnungsmarkt bedeutet

Ob und wie der Regierungsrat auf das Postulat reagiert, ist offen. Entscheidend ist zunächst, ob der Kantonsrat den Vorstoss überweist – erst dann entsteht ein formeller Prüfauftrag an die Regierung. Eine konkrete Umsetzungsfrist nennt die Meldung nicht.

Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage

Eine stärkere Förderung von Wohneigentum könnte mittelfristig die Nachfrage zwischen Miet- und Eigentumsmarkt verschieben. Wird der Erwerb von Wohneigentum gezielter unterstützt, sinkt womöglich der politische Druck, Fördermittel ausschliesslich in den Mietwohnungsneubau zu lenken. Gleichzeitig bleibt die Preisgünstigkeit als übergeordnetes Ziel für den gesamten Luzerner Wohnungsmarkt bestehen.

Keine unmittelbaren neuen Pflichten

Für Bestandesvermieter im Kanton Luzern ergeben sich aus dem Postulat vorerst keine direkten neuen Pflichten. Es handelt sich um einen parlamentarischen Vorstoss, der frühestens nach Überweisung durch den Kantonsrat zu konkreten Prüfungen des Regierungsrats führt.

Was heißt das für Vermieter?

Private Vermieter in Luzern sollten die weitere Entwicklung des Gegenvorschlags zur Wohninitiative im Auge behalten, auch wenn kurzfristig keine Gesetzesänderung ansteht. Wird Wohneigentum stärker gefördert, könnte sich langfristig die Konkurrenzsituation um freiwerdende Objekte verändern, insbesondere wenn mehr Mieterhaushalte den Sprung ins Eigenheim wagen. Gleichzeitig bleibt der Ausgang offen: Erst mit einer Überweisung des Postulats und einer konkreten Ausarbeitung durch den Regierungsrat lässt sich abschätzen, welche Instrumente aus dem bestehenden KWE tatsächlich stärker genutzt werden. Investoren, die im Kanton Luzern aktiv sind, tun gut daran, die Beratungen zum Gegenvorschlag zur Wohninitiative in den kommenden Monaten weiterzuverfolgen.