Luzern: Regierung will Wohnraumgesetz abschaffen

Die Luzerner Regierung unterstützt die Aufhebung des kantonalen Gesetzes über die Erhaltung von Wohnraum, doch der Kantonsrat hat noch nicht entschieden.
Die Luzerner Regierung unterstützt die Abschaffung des kantonalen Gesetzes über die Erhaltung von Wohnraum (GEW). Sie stützt damit eine Motion von FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler. Aufgehoben ist das Gesetz noch nicht: Zuerst muss der Kantonsrat über die Motion befinden, wie die Luzerner Zeitung berichtet.
Die Aufhebung soll zudem Teil des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» werden. Dieser geht im Herbst 2026 in die Vernehmlassung. Die Initiative selbst ist weiterhin hängig.
Begründung der Regierung
Das GEW soll bei Wohnungsknappheit günstige Bestandswohnungen schützen, etwa vor Sanierungen oder Umnutzungen, die preisgünstigen Wohnraum vernichten. Nach Darstellung des Regierungsrats blieb es praktisch wirkungslos und schafft zusätzliche Bau- und Bewilligungshürden. Angewendet wurde es nur einmal, und zwar während acht Jahren in der Stadt Luzern.
Statt auf das Schutzinstrument setzt die Regierung auf andere Mittel: weniger Bauhindernisse, planerische Massnahmen und finanzielle Förderung des Wohnungsbaus.
Kritik des Mieterverbands
Der Mieterverband spricht von Demokratieabbau. Mit dem GEW entfiele ein Instrument, das Gemeinden bei Wohnungsknappheit aktivieren können. Dass diese Aktivierung nicht selbstverständlich ist, zeigt die Stadt Luzern: Eine erneute Unterstellung unter das Gesetz wurde dort 2026 abgelehnt.
Auf kommunaler Ebene sind weitere Vorstösse hängig. In Luzern und Ebikon laufen Initiativen für weitergehenden Wohnschutz. In Kriens wurde eine Initiative zugunsten eines Gegenvorschlags zurückgezogen.
Was heisst das für Vermieter?
Kurzfristig ändert sich nichts: Solange der Kantonsrat das GEW nicht aufhebt, gilt es unverändert. Bei einer Aufhebung entfiele der kantonale Mechanismus, der Sanierungs-, Umbau- und Umnutzungsprojekte bei Wohnungsknappheit einschränken kann.
Mietrecht, Kündigungsschutz, Mietzinsanfechtung und Baurecht des Bundes bleiben davon unberührt. Entscheidend wird der Standort: Kantonale Rechtslage und kommunale Wohnschutzinstrumente können künftig auseinanderfallen. Wer in Luzern, Ebikon oder Kriens saniert oder umbaut, sollte neben dem GEW auch kommunale Bau- und Nutzungsordnungen und laufende Initiativen im Blick behalten.
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