Mieterauswahl: Selbstauskunft und zulässige Fragen im Griff

Wolfgang Staufer3 min read29.08.2026, 00:00vor 2 Wochen
Share X LinkedIn
Mieterauswahl: Selbstauskunft und zulässige Fragen im Griff

Was Vermieter bei der Selbstauskunft fragen dürfen, welche Unterlagen zulässig sind und wie die Auswahl datenschutzkonform dokumentiert wird.

Bei der Mieterauswahl stellt sich für viele private Vermieter dieselbe Frage: Welche Angaben dürfen im Rahmen der Selbstauskunft überhaupt verlangt werden, ohne die Persönlichkeitsrechte von Mietinteressenten zu verletzen? Das Thema betrifft jede Vermietung in der Schweiz, unabhängig von Kanton oder Objektgrösse, und verdient daher eine klare Einordnung.

Zulässige Fragen bei der Selbstauskunft

Grundsätzlich gilt: Vermieter dürfen nur jene Informationen erheben, die für die Beurteilung der Bonität und der Eignung als Mieter tatsächlich erforderlich sind. Fragen müssen einen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben.

Was gefragt werden darf

Zu den anerkannten und in der Praxis üblichen Fragen zählen unter anderem:

  • Berufliche Tätigkeit und Arbeitgeber
  • Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen
  • Vorhandensein von Haustieren, sofern relevant für das Mietobjekt
  • Bestehende Betreibungen oder Verlustscheine
  • Dauer und Grund der bisherigen Wohnsituation

Was tabu bleibt

Nicht zulässig sind Fragen, die keinen direkten Zusammenhang mit der Mietfähigkeit haben. Dazu gehören etwa Angaben zu Gesundheitszustand, Familienplanung, Religion, politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung. Solche Fragen verstossen gegen den Persönlichkeitsschutz und sind auch dann unzulässig, wenn sie in einem vorgedruckten Formular auftauchen.

Unterlagen und Auszüge bei der Mieterauswahl

Neben mündlichen oder schriftlichen Angaben verlangen Vermieter häufig ergänzende Dokumente, um die Selbstauskunft zu überprüfen.

Übliche Nachweise

Als verhältnismässig gelten insbesondere:

  • Ein aktueller Betreibungsregisterauszug
  • Eine Kopie des Ausweises zur Identitätsprüfung
  • Eine Lohnbestätigung oder ein Nachweis über das Einkommen
  • Eine Referenz des vorherigen Vermieters, sofern freiwillig vorgelegt

Grenzen bei der Dokumentenanfrage

Nicht jede Unterlage ist automatisch zulässig. Ein vollständiger Kontoauszug etwa geht in der Regel über das erforderliche Mass hinaus, da er weit mehr offenlegt als die reine Zahlungsfähigkeit. Auch ein pauschales Verlangen nach Steuerunterlagen ist kritisch zu betrachten, da hier sensible Daten preisgegeben werden, die für die Beurteilung der Mietfähigkeit nicht zwingend nötig sind.

Wie weit eine Anfrage im Einzelfall gehen darf, hängt von der konkreten Situation ab, etwa der Art des Mietobjekts oder der Höhe des Mietzinses.

Datenschutz bei der Mieterauswahl

Die erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutzrecht. Das bedeutet: Informationen dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

Wird ein Mietinteressent abgelehnt, sollten die erhaltenen Unterlagen und Auskünfte nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Sinnvoll ist eine Löschung oder Vernichtung, sobald sie für die Entscheidungsfindung nicht mehr benötigt werden. Bewerber, deren Bewerbung erfolgreich war, dürfen ihre Unterlagen im Rahmen des Mietverhältnisses weiterhin dokumentiert lassen.

Dokumentation der Mieterauswahl

Eine nachvollziehbare Dokumentation der Auswahlentscheidung schützt Vermieter im Streitfall und schafft Transparenz gegenüber Bewerbern.

Empfehlenswert ist, festzuhalten, welche Kriterien für den Zuschlag ausschlaggebend waren, etwa Einkommen, Betreibungsauszug oder Referenzen. So lässt sich im Nachhinein belegen, dass die Entscheidung sachlich und nicht diskriminierend erfolgt ist. Auch die Aufbewahrung der eingereichten Formulare in geordneter Form gehört dazu, solange dies im Rahmen des Zulässigen bleibt.

Was heißt das für Vermieter?

Private Vermieter sollten sich bei der Selbstauskunft auf Fragen und Unterlagen beschränken, die einen klaren Bezug zur Bonität und Eignung des Mieters haben. Sensible Themen wie Gesundheit oder Familienplanung gehören nicht in einen Bewerbungsbogen, ebenso wenig wie pauschale Anfragen nach vollständigen Kontoauszügen.

Eine sorgfältige, nachvollziehbare Dokumentation der Auswahl schafft Rechtssicherheit und beugt Konflikten vor. Da die Zulässigkeit einzelner Fragen und Unterlagen je nach Situation unterschiedlich beurteilt werden kann, lohnt sich im Zweifel eine fachkundige Abklärung des Einzelfalls.