Mietvertrag im Pflegeheim: Zahlpflicht über den Tod hinaus

Ein Solothurner Sohn soll nach dem Tod seiner Eltern über 15'000 Franken für ein leeres Pflegeheim-Zimmer nachzahlen.
Ein Sohn aus dem Kanton Solothurn soll nach dem Tod seiner Eltern über 15'000 Franken an die Senevita AG nachzahlen – für ein Zimmer, das niemand mehr nutzt. Das berichtet der Beobachter. Elmar Moser wehrt sich gegen die Forderung des Alters- und Pflegeheimbetreibers und stellt damit den zugrunde liegenden Mietvertrag infrage.
Seine Eltern, damals 87 und 89 Jahre alt, waren zuvor allein in ihrem Haus im Solothurnischen gelebt, bis der gesundheitliche Zustand des Vaters dies nicht mehr zuliess. Das Paar zog in ein nahegelegenes Altersheim. Für ein kleines Zimmer ohne Balkon, mit Nasszellen auf dem Gang, zahlten sie monatlich 12'000 Franken Pflegeheim Miete.
Nach dem Tod der Eltern verlangt die Senevita AG laut Beobachter weiterhin die volle Miete für das Zimmer – über die Kündigungsfrist hinaus, obschon niemand mehr im Zimmer wohnt und keine Betreuungsleistungen mehr beansprucht werden. Insgesamt soll der Sohn über 15'000 Franken zahlen, obwohl keine Zahlpflicht gegenüber einem tatsächlich genutzten Zimmer mehr besteht.
Heim- und Pensionsverträge in Alters- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in der Schweiz nicht dem klassischen Mietrecht des Obligationenrechts, sondern werden meist als Beherbergungsverträge ausgestaltet. Das erlaubt Betreibern häufig, Kündigungsfristen von mehreren Monaten und eine Weiterzahlungspflicht bis zum Fristende vorzusehen – unabhängig davon, ob das Zimmer noch belegt ist. Für Angehörige bedeutet das: Auch nach dem Tod eines Bewohners kann die Pflegeheim Miete für die volle Kündigungsfrist geschuldet bleiben, obwohl kein neuer Mietvertrag mehr besteht und niemand mehr im Zimmer wohnt.
Was heisst das für Vermieter?
Wer selbst Alters- oder Pflegewohnungen vermietet oder in solche Objekte investiert, sollte Vertragsklauseln zu Kündigungsfristen und Nachbelegung genau prüfen, da diese sich deutlich vom regulären Mietrecht unterscheiden. Klare Regelungen zum Vertragsende nach dem Tod eines Bewohners schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten und verhindern Streitfälle wie den vorliegenden. Investoren in Betreuungsimmobilien sollten zudem beachten, dass solche Klauseln reputationsrelevant sind und bei Angehörigen für erhebliche Verärgerung sorgen können.
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