Nationalrat verschärft Lex Koller: 123-zu-54-Entscheid

Der Nationalrat hat am 22. September 2026 eine deutliche Verschärfung der Lex Koller beschlossen und schränkt damit ausländisches Kapital im Schweizer Wohnungsmarkt weiter ein.
Der Nationalrat hat am 22. September 2026 einer Verschärfung der Lex Koller zugestimmt. Das Ergebnis fiel mit 123 zu 54 Stimmen bei 17 Enthaltungen deutlich aus. Als treibende Kraft hinter dem Vorstoss gilt die SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, die seit Jahren eine strengere Kontrolle des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland fordert.
Die Vorlage geht über den klassischen direkten Immobilienkauf hinaus. Sie sieht ein Verbot des Erwerbs von börsenkotierten Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften vor, ebenso ein Verbot von Investitionen in Immobilienfonds durch Personen im Ausland. Zusätzlich sollen die Regeln für den Erwerb von Wohnliegenschaften durch Angehörige von Drittstaaten verschärft und Einschränkungen bei Ferienwohnungen eingeführt werden.
Damit weitet der Bundesrat, von dem die aktuelle Vorlage stammt, das bestehende Lex-Koller-Regime auf indirekte Anlageformen aus. Bisher betraf die Regelung vor allem den direkten Grundstückerwerb; künftig sollen auch Beteiligungen an Wohnimmobilienfirmen und Fondsprodukten für ausländisches Kapital deutlich restriktiver gehandhabt werden.
Wie geht es weiter?
Der Entscheid des Nationalrats ist ein Zwischenschritt im Gesetzgebungsprozess, kein abgeschlossenes Gesetz. Die Vorlage geht nun in die weitere parlamentarische Beratung, ein definitiver Rechtszustand ergibt sich erst nach deren Abschluss und allfälligen Referendumsfristen. Badran begründet die Verschärfung damit, ausländisches Kapital und den damit verbundenen Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen.
Was heisst das für Vermieter?
Für private Vermieter mit inländischem Kapital ändert sich durch die Lex-Koller-Verschärfung vorerst wenig. Relevant wird die Vorlage vor allem für Eigentümer, die Käufe, Beteiligungen oder Finanzierungen mit ausländischem Kapital planen oder Renditeliegenschaften über börsenkotierte Gesellschaften und Immobilienfonds strukturieren. Mittelfristig könnte die Einschränkung ausländischer Nachfrage auch Preis- und Finanzierungsdynamiken im Schweizer Wohnungsmarkt beeinflussen, worauf Badran mit ihrem Vorstoss ausdrücklich abzielt.
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