Pensionskasse kündigt 40 Mietern in Richterswil

Redaktion3 min read30.08.2026, 00:00vor 3 Wochen
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Pensionskasse kündigt 40 Mietern in Richterswil

In Richterswil kündigt eine Pensionskasse als Vermieterin 40 Mietparteien, was die Kündigungsrisiken bei institutionell verwalteten Liegenschaften in der Schweiz sichtbar macht.

In Richterswil sorgt eine Massenkündigung durch eine Pensionskasse als Grundeigentümerin für Aufsehen: Rund 40 Mietende sollen ihre Wohnungen verlassen. Der Fall wirft ein Schlaglicht darauf, wie institutionelle Vermieter wie Pensionskassen mit ihrem Immobilienbestand umgehen und welche Konsequenzen das für Mieterinnen und Mieter sowie für private Vermieter als Vergleichsgruppe hat.

Pensionskasse als Vermieterin: Was bekannt ist

Der Ausgangspunkt der Berichterstattung ist eine Liegenschaft in Richterswil am Zürichsee, die einer Pensionskasse gehört. Laut den vorliegenden Angaben sind rund 40 Mietparteien von einer Kündigung betroffen.

Ungeklärte Details

Zu Kündigungsdatum, genauem Verfahrensstand oder den konkreten Gründen für die Kündigung liegen derzeit keine verifizierten Detailinformationen vor. Ebenso offen ist, ob es sich um eine Sanierung, einen Ersatzneubau oder eine andere Umnutzung handelt. Für eine abschliessende rechtliche Einordnung des Einzelfalls fehlen damit belastbare Angaben.

Pensionskassen als Wohnungseigentümer

Pensionskassen gehören in der Schweiz zu den grösseren institutionellen Eigentümern von Mietwohnungen. Nach Angaben von SRF leben rund 10 Prozent aller Mietenden in der Schweiz in Wohnungen, die im Eigentum von Pensionskassen stehen. Diese Liegenschaften dienen den Kassen als Kapitalanlage, deren Erträge letztlich der Finanzierung von Renten dienen.

Kündigungsrisiko bei institutionellen Vermietern

Der Fall Richterswil illustriert ein Muster, das bei grösseren Liegenschaftsbeständen wiederkehrt: Sanierungen, Ersatzneubauten oder Portfolio-Umschichtungen können dazu führen, dass mehrere Mietparteien gleichzeitig eine Kündigung erhalten.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

Für Mietverhältnisse gilt in der Schweiz das Obligationenrecht (OR). Zentral sind dabei folgende Punkte:

  • Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine
  • Möglichkeit der Anfechtung einer Kündigung bei der Schlichtungsbehörde
  • Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen nach OR
  • Formvorschriften, etwa die Pflicht zur schriftlichen Kündigung auf amtlichem Formular bei Wohnraum

Ob eine Kündigung im Einzelfall rechtmässig ist, hängt davon ab, ob ein überwiegendes Interesse der Eigentümerschaft nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden kann. Bleibt dies unklar oder wirkt die Kündigung als reine Ertragsoptimierung ohne sachlichen Grund, steigt das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung.

Reputationsrisiko bei Massenkündigungen

Werden wie in Richterswil zahlreiche Haushalte gleichzeitig gekündigt, wächst neben dem rechtlichen auch das öffentliche Risiko. Medienberichte über „auf die Strasse gesetzte“ Mieter schaden dem Image von Eigentümern erheblich, unabhängig davon, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat. Für institutionelle wie private Vermieter gilt deshalb: Kommunikation und Verfahren müssen sauber und frühzeitig erfolgen.

Konsequenzen für private Vermieter und Investoren

Auch wenn der Fall Richterswil eine Pensionskasse betrifft, lassen sich daraus Lehren für private Vermieter und Immobilien-Investoren in der Schweiz ziehen.

Sorgfalt bei Sanierung und Umnutzung

Wer eine Liegenschaft mit bestehenden Mietverhältnissen sanieren, umbauen oder neu positionieren will, sollte:

  • die Kündigungsgründe schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren
  • realistische Fristen gemäss Mietvertrag und OR einhalten
  • frühzeitig mit betroffenen Mietparteien kommunizieren
  • soziale Härtefälle und mögliche Erstreckungsgesuche einkalkulieren

Besonders bei grösseren Objekten mit mehreren Mietparteien lohnt sich eine schriftliche Dokumentation von Ersatzangeboten oder Übergangsfristen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was heißt das für Vermieter?

Der Fall in Richterswil zeigt exemplarisch, dass Massenkündigungen – ob durch Pensionskassen oder private Eigentümer – rechtlich und kommunikativ heikel sind. Private Vermieter sollten bei Sanierungen oder Umnutzungen ihre Kündigungsgründe sauber dokumentieren und sich an die Fristen und Formvorschriften des Obligationenrechts halten. Wer Vergleichsfälle wie diesen beobachtet, kann eigene Prozesse frühzeitig absichern und das Risiko einer Anfechtung oder eines Reputationsschadens deutlich reduzieren.