Ständerats-Kommission stützt AT1-Anleihen bei UBS-Kapital

Redaktion3 min read01.09.2026, 00:00vor 3 Wochen
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Ständerats-Kommission stützt AT1-Anleihen bei UBS-Kapital

Die WAK-S will die UBS-Auslandsbeteiligungen nur zur Hälfte mit hartem Eigenkapital unterlegen und stellt sich damit gegen Finanzministerin Keller-Sutter.

Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) hat sich am Montag mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung für eine deutlich mildere Eigenkapitalregel für die UBS ausgesprochen, als sie der Bundesrat verlangt. Künftig soll die Grossbank ihre ausländischen Beteiligungen nur noch zur Hälfte mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen, für die andere Hälfte reichen AT1-Anleihen. Der Bundesrat und Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatten eine vollständige Unterlegung mit hartem Eigenkapital gefordert.

Kommissionspräsident Erich Ettlin bezeichnete den Beschluss als Kompromiss und betonte, es handle sich nicht um einen Sieg der UBS: Der Vorschlag verschärfe die geltenden Vorschriften und bewege sich im internationalen Rahmen. Die einzelnen Abstimmungen in der Kommission seien deutlich knapper ausgefallen als das Schlussresultat vermuten lasse; diskutiert wurden Anteile von AT1-Kapital zwischen 50 und 90 Prozent.

AT1-Anleihen (Additional Tier 1) sind Finanzinstrumente, die im Krisenfall abgeschrieben oder in Eigenkapital gewandelt werden können. Sie sind für Banken günstiger als hartes Eigenkapital. Ins Gespräch gebracht hatte die stärkere Rolle von AT1-Kapital im Winter der FDP-Ständerat Thierry Burkart zusammen mit weiteren bürgerlichen Parlamentariern.

Die Kommission will zugleich den Auslösemechanismus der Anleihen verschärfen: AT1-Kapital soll künftig schon greifen, wenn die Bank eine höhere Eigenkapitalquote unterschreitet – nicht erst kurz vor der Insolvenz wie heute. In diesem Fall müsste die UBS Zins- und Dividendenzahlungen sowie Aktienrückkäufe stoppen; werden die Zielwerte bis Jahresende nicht erreicht, entfallen zudem die Boni des Topmanagements. Die Finanzmarktaufsicht Finma soll die Einhaltung überwachen. Zusätzlich müsste die Bank bereits im Voraus Vorratskapital in Höhe ihrer AT1-Anleihen aufbauen, das im Ernstfall gewandelt werden kann.

Die UBS äusserte sich gegenüber der NZZ nicht zum Kommissionsentscheid. Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Stärkung der AT1-Anleihen grundsätzlich, kritisiert den Vorschlag aber weiterhin als Schweizer Sonderweg, der stärker von internationalen Standards abweiche als nötig. Laut Bundesrat würde die ursprünglich geforderte volle Eigenkapitalunterlegung die UBS rund 22 Milliarden Dollar kosten; wie teuer die nun beschlossene Variante wird, ist offen. Ettlin geht davon aus, dass die verschärften AT1-Anforderungen für die Grossbank ebenfalls kostspielig ausfallen.

Das Geschäft geht als Nächstes in die Herbstsession des Ständerates, danach befasst sich der Nationalrat damit, der als kritischer gegenüber den Banken gilt. Mit einem Entscheid der grossen Kammer wird erst im kommenden Jahr gerechnet.

Was heisst das für Vermieter?

Die Eigenkapitalvorgaben für die UBS betreffen private Vermieter nicht direkt, wirken aber über die Finanzstabilität und die Refinanzierungskosten der Bank indirekt auf Hypothekarkonditionen. Fällt die Regulierung milder aus als vom Bundesrat geplant, dürften die Kapitalkosten der UBS – und damit potenziell auch Kreditmargen – tendenziell tiefer bleiben. Bis zu einem definitiven Gesetz dauert es aber noch mindestens bis ins kommende Jahr, kurzfristige Auswirkungen auf Hypothekarzinsen sind daher nicht zu erwarten.