Wohneigentum: Preise steigen, Markt bleibt knapp

Redaktion2 min read04.09.2026, 00:00vor 4 Wochen
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Wohneigentum: Preise steigen, Markt bleibt knapp

Trotz robuster Nachfrage nach Wohneigentum in der Schweiz verlangsamt sich das Preiswachstum im Jahr 2026 leicht.

Der Schweizer Wohneigentumsmarkt bleibt auch 2026 teuer: Die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser steigen weiter, während sich das Tempo im Vergleich zu den Vorjahren etwas abschwächt. Das geht aus aktuellen Marktdaten von UBS, PwC und Raiffeisen hervor.

UBS rechnet für das Gesamtjahr 2026 mit einem nominalen Preisanstieg von 3,5 bis 4,0 % – trotz kaum wachsendem Pro-Kopf-Einkommen bleibt die Nachfrage nach Wohneigentum robust. Für das zweite Quartal 2026 meldet PwC bei Eigentumswohnungen ein Plus von 0,5 % gegenüber dem Vorquartal und 4,7 % gegenüber dem Vorjahr. Einfamilienhäuser legten um 2,6 % zum Vorquartal und 4,4 % zum Vorjahr zu.

Angebot bleibt knapp

Daten von Raiffeisen für das erste Quartal 2026 zeigen einen weiterhin engen Markt. Die Angebotsquote bei Eigentumswohnungen sank leicht von 2,27 % auf 2,25 %, während die Nachfragequote von 7,86 % auf 7,89 % stieg. Bei Einfamilienhäusern erhöhte sich die Angebotsquote nur minimal von 2,03 % auf 2,10 %, die Nachfragequote gab leicht von 6,24 % auf 6,22 % nach.

Von einem breiten Nachfragerückgang, wie er teils diskutiert wurde, ist damit aktuell nichts zu erkennen. Vielmehr bleibt die Nachfrage bei knappem Angebot hoch – der Markt verschiebt sich dabei leicht zugunsten von Eigentumswohnungen, die im Vergleich zu Einfamilienhäusern relativ erschwinglicher bleiben.

Was heisst das für Vermieter?

Für Eigentümer bedeutet das anhaltend knappe Angebot stabile bis steigende Objektwerte, was bei Verkäufen, Refinanzierungen oder Portfoliobewertungen relevant ist. Gleichzeitig bleiben viele kaufwillige Haushalte wegen hoher Eigenheimpreise länger im Mietmarkt, was die Nachfrage nach Mietwohnungen stützt. Mietzinsanpassungen richten sich davon unabhängig weiterhin nach dem Referenzzinssatz und den gesetzlichen Vorgaben im Obligationenrecht, nicht nach der Preisentwicklung bei Wohneigentum.