Zürich lockert Ortsbildschutz: 4000 Wohnungen realisierbar

Redaktion2 min read25.09.2026, 00:00vor 6 Tagen
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Zürich lockert Ortsbildschutz: 4000 Wohnungen realisierbar

Der Bund lockert die ISOS-Regeln, wodurch in Zürich ab November rund 4000 bisher blockierte Wohnungen gebaut werden können.

Der Bundesrat hat die Verordnung zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) angepasst und macht damit in Zürich den Weg frei für rund 4'000 Wohnungen, die bisher wegen Ortsbildschutz blockiert oder nur eingeschränkt realisierbar waren. Die revidierten Vorgaben treten am 1. November 2026 in Kraft, ab diesem Datum können Baugesuche in der Stadt Zürich nach den neuen Regeln eingereicht werden.

Die Lockerung bedeutet keinen Wegfall des Ortsbildschutzes. Der Bund passt lediglich an, wie die ISOS-Kriterien im Planungs- und Bewilligungsverfahren angewendet werden, mit dem Ziel, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne den Schutz unverhältnismässig einzuschränken.

Die Stadt Zürich rechnet damit, dass viele der betroffenen Projekte künftig innerhalb von einem halben bis einem ganzen Jahr bewilligt werden können. Bisher zogen sich Verfahren in Gebieten mit Ortsbildschutz oft deutlich länger hin, weil zusätzliche Abklärungen und Interessenabwägungen nötig waren.

Ganz ohne Prüfung geht es aber auch künftig nicht. Der Kanton Zürich hält fest, dass Baugesuche innerhalb eines Ortsbild-Perimeters von überkommunaler Bedeutung weiterhin einer Bewilligung der Baudirektion bedürfen, gestützt auf BVV-Ziffer 1.4.1.4. Grundstücke in einem solchen Perimeter benötigen also weiterhin eine fachliche Beurteilung, diese soll aber rascher erfolgen als bisher.

Was heisst das für Vermieter?

Für private Eigentümer mit Liegenschaften in bisher blockierten Zürcher Lagen steigt die Chance auf Ersatzneubauten, Aufstockungen oder Verdichtung. Mehr realisierbare Wohnungen bedeuten mittelfristig ein grösseres Angebot, was den Preisdruck in einzelnen Zürcher Marktsegmenten dämpfen kann. Wer eine Parzelle im Perimeter eines überkommunalen Ortsbildschutzes besitzt, muss weiterhin mit einem Bewilligungsverfahren bei der kantonalen Baudirektion rechnen, kann aber ab November 2026 mit kürzeren Fristen planen.