Zürich prüft Einkommen von Mietern in Stadtwohnungen

Bei Kontrollen der Stadt Zürich verdienen 18,4 Prozent der Mieterinnen und Mieter in städtischen Wohnungen mehr als erlaubt.
Die Stadt Zürich hat bei Kontrollen ihrer Stadtwohnungen festgestellt, dass 18,4 Prozent der geprüften Mietverhältnisse über der zulässigen Einkommensgrenze liegen. Betroffen sind rund 1'400 Mietparteien, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Bürgerliche Politiker sehen darin einen Beleg dafür, dass Miete und Einkommen bei subventioniertem städtischem Wohnraum konsequenter gekoppelt werden müssen.
Damit rückt das Thema Miete Einkommen Zürich erneut in den Fokus: In Zürich gilt beim Einzug in eine städtische Wohnung ein Verhältnis von höchstens 1:4 zwischen Bruttomiete und Einkommen, im laufenden Mietverhältnis ein Verhältnis von 1:6. Zusätzlich wird ein Teil des steuerbaren Vermögens angerechnet, sobald dieses 200'000 Franken übersteigt. Die Stadt darf laut Reglement erst eingreifen, wenn im Dreijahresdurchschnitt mehr als 15 Prozent der Mietparteien die Einkommensvorgaben überschreiten.
Belegungsvorschriften verschärft
Parallel zur Einkommenskontrolle setzt die Stadt Zürich ihre Belegungsvorschriften strikter durch: Eine Einzelperson in einer Dreizimmerwohnung gilt demnach als unterbelegt. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2024 stützt die Stadt darin, entsprechende Regeln zu Einkommen und Belegung konsequenter anzuwenden. Seit vergangenem Sommer prüft die Stadt laut Bericht systematisch bestehende Mietverhältnisse in ihren Stadtwohnungen, um das Verhältnis von Miete und Einkommen in Zürich transparenter zu kontrollieren.
Für betroffene Mieterinnen und Mieter ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, bevor Konsequenzen wie eine Kündigung oder das Angebot einer Ersatzwohnung greifen. Die Debatte um eine Kopplung von Mietzins und Einkommen ist politisch nicht neu, gewinnt durch die Zürcher Zahlen zu Miete und Einkommen aber neue Sichtbarkeit.
Was heisst das für Vermieter?
Für private Vermieter in der Schweiz ändert sich rechtlich zunächst nichts: Die Regelung betrifft ausschliesslich städtische Wohnungen in Zürich und schafft keine neue Pflicht im privaten Mietrecht nach OR. Relevant ist die Entwicklung dennoch als politisches Signal, da Forderungen nach einkommensabhängigen Mieten bei knappem Wohnraum in Städten wie Zürich, Bern oder Basel künftig auch private Vermieter tangieren könnten, sollten Gemeinden ähnliche Modelle für subventionierten Wohnraum ausweiten.
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